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Achens Biindniss mit Luxemburg und Jülich.
ein Seelenamt zu feiern. (Quix, die Münsterkirche, Urk. 5)Derselbe Kaiser hat den Achener Domschatz mit werthvollenund kunstreichen Reliquieneinfassungen beschenkt.
Die Wirkungen des im Jahre 1351 abgeschlossenen Land-friedens waren für unsere Gegenden segensreich, denn am7. Januar 1358, also noch vor Ablauf desselben, geloben derErzbiscliof Wilhelm von Köln, der Herzog Wenzel, Nachfolgerdes Herzogs Johann III. von Brabant, sowie die Städte Kölnund Aclien sich gegenseitigen Schutz auch nach Ablauf desBündnisses. (Lac. III, 576.) Dennoch liessen die VerhältnisseAchens zu Jülich zu wünschen übrig.
Zwischen beiden Reichsständen bestand ein Streit umden Besitz von 24 Morgen Landes. Dieser Streit wurde vomHerzoge von Jülich dazu benutzt, sich eine nicht unbedeu-tende Summe Geldes von Achen zahlen zu lassen. HerzogWenzel erliess in dieser Angelegenheit am 6. November 1364(deutsch. Urk. im Stadtarch.) einen schiedsrichterlichen Spruch,demgemäss sein Neffe, der Herzog Wilhelm II. von Jülich,die 24 Morgen Landes dem Reich und der Stadt Achen iiber-lässt, die gefangenen Achener Bürger freigibt, aber zur Be-festigung der Freundschaft 2000 alte Schilde von der Stadterhält!
Am 11. November 1364 (Lac. III, 657) bekunden Her-zog Wenzel und Johanna, Johanns III. von Brabant Tochter,Wilhelm II. Herzog von Jülich, Graf von Falkenberg undHerr von Montjoie, ferner die Stadt Achen, dass es übelstehe im Lande, dass täglich den Kaufleuten, Pilgern, Pfaffen,Rittern und anderen guten Leuten, heimischen und fremden,durch Gefangennehmung, Raub, Mord und Brand auf denStrassen viel Gewalt angethan werde und diese noch vonTage zu Tage zunehme. Die genannten Fürsten und Achenverbünden sich auf fünf Jahre, die Strassen zwischen Rheinund Maas sicher zu stellen. Bürgermeister und Rath derStadt Achen stellen hundert Wohlbewaffnete zu Pferd undhundert wohlbewaffnete Schützen zu Fuss zu Heerfahrtenund Belagerungen, zwanzig Wohlbewaffnete zu Pferd zumtäglichen Dienst. Jeder der beiden Fürsten stellt vierhundertwohlbewaffnete Ritter und Knechte zu Pferde, zum täglichenDienst vierzig Ritter und Knechte zu Pferde. Der Bund