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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
Entstehung
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288 Karolingisclier und gothischer Chor.

den sein. Ersterer wurde 1414 geweiht, letzteres erscheint1370 vollendet. Nur die Ueberlieferung bezeichnet den Rit-ter als Erbauer beider, denn weder in urkundlichen nochin andern gleichzeitigen Ueberlief'erungen kommt er als sol-cher vor. Die Inschrift seines längst verschwundenen Gra-bes, welches dem ausgezeichneten Manne ausnahmsweise inder westlichen Vorhalle der Marienkirche errichtet wurdeund folgendermassen lautete:

Gerardus Chorus miles virtute sonorus,

Magnanimus multum scelus hic non liquit inultum.

In populo magnus, in clero mitis ut agnus.

Urbem dilexit et gentem splendide rexit.

Quem Deus a poena liberet barathrique gehenna.hebt seinen ritterlichen Muth, seine hochherzige Gesinnung,seine Milde gegen den Clerus, seine Liebe zur Stadt undendlich die Vortrefflichkeit seiner Verwaltung hervor, schweigtaber von den Verdiensten um die beiden grossen Baudenk-mäler.

Ueber den gothischen Chor berichtet der Geschicht-schreiber Nopp, nach dem 1579 gestorbenen RathssekretairHubert Münster, dass geraume Zeit vor dem Jahre 1353 dieFundamente zu demselben gelegt worden seien.

Das Vorhandensein eines karolingischen Chores kannteman durch die Beisetzung Kaisers Otto III. und durch dasReliefbild auf dem Reliquienkasten, in welchen im Jahre1215 durch König Friedrich II. die Gebeine Karls des Grossengelegt worden sind. Nachdem man durch die Nachgrabungendes Jahres 1861 erkannt hatte, dass derselbe nur geringeDimensionen besass, indem er, an den östlichen Bogen desOktogon angelehnt, ein rechtwinkeliges Viereck von 16 Fusslichter Tiefe und Breite bildete, das äusserlich einen Vor-sprung von 16 Fuss mit einer Breite von 27 Fuss ausmachte,hat man sachgemäss angenommen, dass derselbe nicht eherniedergelegt worden ist, als bis der viel umfangreichere neuegothische Chor vollständig fertig war.

Ueber die Motive und über die Mittel zum Baue desletzteren bringt uns Heft XLII, S. 207 der Jahrbücher fürFreunde der Alterthümer im Rheinlande, Bonn 1867, einewillkommene Urkunde in deutscher Sprache vom 14. Mai 1355,