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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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Acheu erhält die Meierei von Burtscheid.

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eines jeden Einzelnen versehen worden sei. Der Brief wieder-holt aus der grossen Verbundsurkunde vom 13. Mai, dasses übel im Lande und auf den Strassen stehe, dass leiderviel Unfug geschehen sei und noch täglich geschehe durchMord, Raub, Gefangennahme und andere Bosheit, so dassPilger, Kauf- und andere gute Leute nirgend zu erscheinenwagten. l )

In diesen Zeiten der Willkür und der Gewalttätigkeit,wo die höchste Autorität im Reiche den einzelnen Reichs-theilen so wenig Schutz gewährte,' mussten diese zur eigenenSicherheit sich enger aneinander schliessen, oder Schwachesich unter die Obhut eines Stärkeren stellen. In dieser Noth-wendigkeit befand sich die benachbarte Abtei Burtscheid,welche die Herren von Frankenberg, ihre Nachbaren, die sel-ber Jülich lehnpflichtig waren, zu Vögten hatten. Im Gan-zen erfreute sie sich des Wohlwollens derselben, sowie auchder anderen vornehmen Familien in der Umgegend, derenTöchter am liebsten hier oder in dem Kloster der WeissenFrauen in Achen den Schleier nahmen. Der Vogt Arnold II.missbrauchte jedoch seine Stellung, um auch die Meierei oderdie Gerichtsbarkeit über die Herrschaft Burtscheid an sichzu reissen, jener unterfing sich, wie die Äbtissin Mechtildisvon Schönau klagt, mitunter Tag und Nacht den Gottesdienstzu stören. Von Köln aus hatte König Karl IV. am 17. Fe-bruar 1349 an Achen die Aufforderung ergehen lassen, dieAbtei in ihren Rechten zu schützen 2 ). Wie es scheint, ohneErfolg, denn am Tage des h. Severinus (23. Okt.) 1351 er-klären Bürgermeister, Schöffen, Rath und die gesammte Bür-gerschaft des königlichen Stuhls Achen 8 ), dass Mechtild, vonGottes Gnade Äbtissin, die Priorin und der Convent des Klostersvon Burtscheid in der Erzdioecese Köln des Ordens von Cystiaswegen offenbarer Noth, indem ihnen oft und mannigfachUnrecht und Gewalt zugefügt und dem Convente grosserSchaden, Kosten, Aerger und vielfaches Leid verursacht, jamanchmal der Gottesdienst bei Tag und bei Nacht gestörtwürde, nach vorhergegangener Berathung und mit dem Wil-

') Quix, Gerhard Chorus, Aachen 1842, Urk. 1. 2 ) Quix, AbteiBurtsch., Urk. 136. 8 ) Lac. III. 504. Quix, Abtei Burtsch., Urk. 137.