Stadtrenten. Bürgermeister.
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Aus den Stadtrechnimgen des 14. Jahrhunderts und auseiner Urkunde (Quix 354), die den Tag nach Dreikönigen(Druzienderdagh) 1350 von Bürgermeister und Eath des könig-lichen Stuhles Achen ausging, ersehen wir, dass wohlhabendeBürger oder Auswärtige der Stadt Summen gaben, von wel-chen sie bis zu ihrem Lebensende Renten bezogen. Im Jahre1346 zahlte die Stadt 9073 Mark solcher Renten. Die Sum-men verblieben bei ihrem Tode der Stadt. Verzichteten siebei ihrem Ende auf die ihnen zukommenden Zinsen, Rema-nant genannt, dann war die Stadt verpflichtet, ihnen in »unserVrauwen Münster« eine feierliche Seelenmesse halten zu lassen.Man bemerke in dieser Urkunde und in der des Königs Karl IV.vom Jahre 1349 die Stellung, welche die Bürgermeister indenselben einnehmen, während in einer ebenfalls deutschenUrkunde vom Jahre 1346 (Quix 342) es noch heisst: »WirRygther, Scheffene, Rayt, Burghere Meystere inde Burghereghemeynligen van Ayghen«, eine Veränderung in der Stellung,welche auf einen politischen Fortschritt der Gemeine schliessenlässt, deren Vorsteher die Bürgermeister waren.
Die Jahre der Missernte und die diesen folgenden desElends und der Pest mögen die früher schon unsichern Land-strassen noch mehr gefährdet haben. Die Stadtrechnung vomJahre 1349 spricht wiederholt von der Gefangennahme Ache-ner Bürger und von den Bemühungen sie zu befreien. DieseZustände bestimmten Achen, dem Bündnisse beizutreten, wel-ches am 13. Mai 1351 zu Köln zwischen dem Erzbischofevon Köln, Wilhelm von Gennep, dem Herzoge Johann III.von Brabant, dessen Sohne Gottfried, Herrn zu Mecheln, undder Stadt Köln auf zehn Jahre zu Stande gekommen war.(Lac. III, 496.)') Die Verbündeten geloben einander, so langeder Bund währt, gegen Jeden, der auf den Strassen oder imLande Gewalt übt, beizustehen und nicht einseitig Friedenzu schliessen. Sie nehmen Kaufleute, Pilger, Pfaflen, Ritter,Kommende und Fahrende in ihren Ländern und Städten insichere Hut und in sicheres Geleite.
l ) Das Siegel enthält vier Felder mit den Wappen der Verbün-deten und die Inschrift: S. PACIS GENERALIS DOMINORUM ETCIVITATUM AD CAVSas. Meyer, Achensch. Gesch. 325.