278 Karl IV. erneuert und erweitert die Privilegien Aoliens
nach Achen kommen, um sich zu geissein. Wer dies dennochthut, soll alsbald dem Richter übergeben werden. DieseVerordnung ist wohl nach der Krönung Karls IV. in Achenerlassen worden; denn zur Zeit derselben war nach demgleichzeitigen Geschichtschreiber Albertus Argentin. in demKrönungsort die Menge der Geissler so gross, dass keinQuartier daselbst zu finden war, und dass Karl zu Bonnwarten musste, bis die zahllosen Haufen weiter gezogenwaren.
Karl IV., nach dem Tode Günthers von Schwarzburgim unbestrittenen Alleinbesitz des Reiches, Hess sich an derherkömmlichen Stätte am 25. Juli 1349 mit seiner GemahlinAnna durch seinen Oheim, den Erzbischof Balduin von Triersalben und krönen. Nach der Stadtrechnung vom Jahre 1349stellte der Achener Magistrat dem Könige eine Bescheinigungüber die stattgehabte Krönung aus, schenkte demselben ausserden bedeutenden Weinspenden zehn Ochsen und verehrte derKönigin eine Börse, welche 200 Goldschilde oder 500 Markenthielt. Auch das Gefolge der beiden Herrscher wurdereichlich beschenkt. An seinem Krönungstage bestätigte derKönig die Privilegien Achens. Ausser den aus früheren Be-stätigungsurkunden bekannten Vorrechten heben wir nochfolgende hervor: 1. Da in den Achen benachbarten Gebietenzum grossen Schaden der Stadt der Münzwerth so oft wech-selt, gestattet er dem Rathe, denselben nach seinem Vortheilefestsusetzen; 2. erlaubt er der Stadt, die Lombarden ver-hältnissmässig zu den Gemeindelasten heranzuziehen; -3. er-neuert er die Befugniss der Stadt, von ihrem Eigenthum zurTilgung der Schulden und zur Herbeischaffung der sonstnöthigen Geldmittel in Emphiteuse oder Erbpacht zu geben;4. die Dörfer innerhalb der Bannmeile sollen stets Eigenthumder Stadt bleiben und ihre Bewohner nach Verhältniss anGemeindelasten, den Wachediensten, den Befestigungen Theilnehmen. Die letzteren werden wiederholt in der Urkundehervorgehoben, ein Beweis, dass die Sorge um die Befesti-gung der Stadt die Bürgerschaft immer noch in Anspruchnahm. Von den Zeugen der Urkunde mögen hier genanntwerden: Balduin, Frzbiscbof von Trier, Engelbert, Bischofvon Lüttich, Rudolf und Ruprecht, Herzoge von Baiern und