Die Geissler.
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Zorn des Himmels zu besänftigen. So erneuerte sich vonSüddeutschland aus die Sekte der Geissler oder der Flagel-lanten, die dort in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts auf-getreten war. Sie verbreiteten sich über einen grossen Theildes Abendlandes. Ihre fanatische Frömmigkeit artete inUnsittlichkeit aus, ihre Bussfahrten wurden Raubzüge. PapstClemens YI. schritt im Jahre 1349 energisch gegen sie ein.Die Chronik von Limburg an der Lahn erzählt zum Jahre1349 ausführlich das Auftreten der Geissler und spricht ihrenTadel über deren Verirrungen aus. Sie haben nicht wenigdazu beigetragen, durch ganz Deutschland den Hass gegendie Juden anzuschüren, welcher blutige Verfolgungen gegendiese herbeiführte, die Papst Clemens VI. und die meisten Für-sten vergebens von ihnen abzuwehren sich bemühten. Voneinem Verfahren Achens gegen die Juden bei dieser Veran-lassung wird nichts gemeldet. Nur die Stadtrechnung von1349 bringt die Notiz, dass die Bürger von Brüssel nachAchen geschrieben, man solle sich hüten, dass die Juden dieBrunnen nicht vergifteten.
Nicht blos der Papst und nach seinem Vorgange dieBischöfe, sondern auch die Städteobrigkeiten traten den Geiss-lern entschieden entgegen. Eine Verordnung des Rathes derStadt Achen vom Jahre 1349 ') bestimmt: 1. Jeder Fremde,der, mit der neuen Sucht (der Pest) behaftet, nach Achenkommt, darf daselbst nur einen Tag und nur eine Nachtbleiben; bleibt er länger, so soll er dem Richter übergebenwerden; wenn ein Bürger oder eine Bürgerin ihn länger imHause oder auf dem Hofe beherbergt, so soll der oder dieBeherbergende Stadt und Reich Achen auf ein Jahr meiden.2. Bürger, Bürgerinnen oder in Achen wohnende Leute, welchemit der Seuche behaftet sind, sollen in derjenigen Grafschaftbleiben, in welcher sie ansässig sind. 3. Um des Glaubensder heiligen Kirche willen und bei dem Verbot des geist-lichen Vaters, des Papstes, soll Niemand hier, er sei ein-heimisch oder fremd, sich in der Stadt oder in dem ReichAchen geissein. Wer dies Verbot übertritt, soll ein Jahrausser Stadt und Reich Achen sein. 4. Kein Fremder soll
•) Quix, 93; Lörsch, Ach. Rechtsdonk S. 66.