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Achen bürgt für den Grafen Gerard von Jülich.
kirche länger als ein Jalir keine Zinsen erhalten. Der vonclem Kapitel bestellte Vertreter und Mambur fragt vorGericht an, wie das Kapitel zu seinen Zinsen gelangen könne.Die Schöffen treten zusammen und rathen ihm, sich imNamen des Kapitels in den Besitz der Häuser zu setzen undsie ausbessern zu lassen. Komme unterdessen Niemand, dersein Recht des Besitzes nachweise oder dem Kapitel die rück-ständigen Zinsen zahle, so soll er nach Verlauf eines Jahresim Namen des Kapitels sich zu den Häusern führen undsich mit denselben beerben lassen. Weist wieder in Jahresfristnicht Jemand sein Besitzrecht nach, dann wird der Vertreterim Namen des Kapitels zum Erben eingesetzt (Quix, 295).
In einem anderen Falle verschuldeten Eheleute vierzehnMark und sechs Schillinge und hatten fünf Morgen Acker-landes im Felde von Vetschau zum Pfände eingesetzt. Alsnach Ablauf der Frist die Zinsen nicht gezahlt wurden, gehtder Gläubiger in den Gerichtshof zum Vogt und fragt diesen,wie er zu seiner Bezahlung gelangen könne. Auch in diesemFalle pflegen die Schöffen Rath und sagen ihm, er solle dieSchuldner an den drei Vogtgedingen im Jahr zur Zahlungvorladen lassen. Wenn nach Ablauf des Jahres der Zins vondemjenigen, welcher dazu verpflichtet sei, nicht bezahltworden, dann soll er zu den fünf Morgen Acker geführtund mit denselben beerbt werden. ')
Eine andere Urkunde vom Tage Mariä Himmelfahrt1326 jßigt uns, in welcher Weise Achen, das eine Bürgschaftübernommen hatte, sichergestellt wurde. (Quix, 299.) GrafGerard von Jülich macht bekannt, „dass die weisen Männer,Richter, Schoflen, Rath und Bürgermeister und gesammteBürgerschaft Achens auf sein Bitten bei den lombardischenKaufleuten, welche in Achen sich aufhalten, für ihn für dieSumme von fünftausend Acliener Mark und fünfzig Pfundalter turnoser Groschen Bürgen geblieben sind.« 2 ) Zuerst
') Quix, Beiträge 2, Urk. 6, S. 166.
2 ) Es war dies eine alte Schuld des Grafen, denn schon imJahre 1315 stellte er Achen, das für dieselbe den Lombarden bürgte,seine dortigen Einkünfte, welche sich jährlich auf sechshundert Markbeliefen, und andere Gefälle, die er daselbst hatte, zum Pfand (Quix,216. wo die Lombarden namentlich aufgeführt werden).