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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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Bündniss Achens mit d. Herzoge Johann II. v. Brabant. 219

nigs Adolf vom 1. Juli 1292. Die drei rheinischen Erzbi-schöfe, mehrere Bischöfe, Fürsten und Grossen sind Zeugen.Zu diesen gehören auch Reinald, Abt von Inda (Corneli-ruiinster), Gerhard, Graf von Jülich, Walram von Jülich,Herr von Bercheim, und Walram, Herr von Falkenbeig.(Quix, 249.) Am 27. August war der König in Köln, wo eram folgenden Tage dem Achener Stiftskapitel das PrivilegFriedrichs II. vom Jahre 1226 erneuert. An demselben Tagebestätigt er auch den Cisterziensernonnen in Burtscheid dasvon Friedrich II. verliehene und von seinem Vater, demKönig Rudolf, erneuerte Privileg. (Quix, 250.)

Am sechsten Tage nach Johannes des Täufers Geburt1298 beschwerte Hermann von Modersdorp, Kanonikus derAchener Marienkirche, seinen innerhalb des Klosters, alsoinnerhalb der Immunität, gelegenen Hof mit fünf Mark jähr-lich zu Gunsten des Dekans und des Kapitels der Krönungskirche.Unter den Zeugen ist der Probst der Kirche, Grerliarä vonNassau, der zugleich lütticher Archidiakon war. (Quix, 251.)Probst Gerhard starb 1811.

Am Tage vor Petri Stuhlfeier (22. Februar) 1299 unter-zeichnete Johann IL, Herzog, und Margaretha, Tochter desKönigs von England, Herzogin von Lothringen, Brabant undLimburg eine für den Verkehr der Achener Geschäftsleutewichtige Urkunde. Sie erklären, dass ihnen vom Reiche vonaltersher zwischen Rhein und Maas das Geleite und derSchutz der Strassen, welche durch Räuber oder unbefugteZollerheber unsicher gemacht wurden, übertragen wordenseien, und nehmen die Achener Bürger, welche diese Strassenhäufig betreten, in ihren besonderen Schutz. Wenn diese inner-halb der angegebenen Grenzen gefangen, verletzt oder ihrerHabe beraubt werden, so betrachten die Unterzeichner diesals sich selber zugefügt uud nöthigen die Thäter ohne Unter-schied der Person zur Befreiung der Gefangenen, zur Ver-gütung der Verletzung und zur Herausgabe des Geraubten,widrigenfalls sie die Thäter mit Krieg, Einäscherung, Plün-derung und Verheerung heimsuchen wollen. Nachdem nochdie beiderseitigen Verpflichtungen und Leistungen aufgezähltworden sind, wird angeführt, dass die Achener jährlich fürden Schutz dem Herzog und der Herzogin hundert Mark