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1 (1873) Von den Anfängen bis zum Jahre 1400
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Die innere und die äussere Stadt.

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Ministerialen *) verwalteten das Kammergut, ein kaiserlicherVogt vertrat den Herrscher, der Schultheiss mit den Schöffen,die sich wahrscheinlich selbst ergänzten, sprach das Recht.Die übrige Bevölkerung, wenn auch durch Betriebsamkeitwohlhabend geworden, tritt als selbständige Gemeinde nichthervor.

Aber trotz seiner Ungeneigtheit, bürgerliche Freiheit zubegünstigen, hat Friedrich I. den Grund zu dieser in Achengelegt. Durch ihn erhob dieses sich zuerst zu grössererstädtischer Bedeutung, indem er nach den Achener Jahr-büchern zum Jahre 1172 2 ) die Bewohner eidlich verpflichtete,den Ort in einem Zeiträume von vier Jahren mit einerMauer und mit Festungswerken zu umgeben, auch der Berin-

') Reichsministerialen waren und Messen die mit Reichsgut be-lehnten Dienstleute des Kaisers und des Reichs, welche als ritterlicheLeute zur Reichsritterschaft gehört haben. Sie waren demnach vonden Reichsfürsten ebensowohl wie von den Dienstleuten der Reichs-fürsten, namentlich auch von den Privatministerialcn des Kaisersverschieden, indem sie beständig bei dem Reiche blieben und nichtwie Privatministerialen veräussert und vererbt werden konnten.Die Reichsministerialen standen weit über den übrigen Ministerialen,denn sie stand en direkt unter dem Kaiser, waren dessen Räthe, wurdenzu Gesandtschaften, zum Kommando von Heeren und zur Besorgunganderer wichtiger Geschäfte von ihm verwendet und zu den Reichs-tagen und Reichsgerichten zugezogen. Ausserdem waren sie nur demKaiser und dem Reiche zur Treue verpflichtet. Später verschwandder Unterschied zwischen den Reichsministerialen und den Dienstleutender geistlichen und weltlichen Reichsfürsten, ja es verschwand sogarder Name Ministeriale, und seit dem 15. Jahrhundert haben sämmt-liche ritterbürtigen Geschlechter statt dessen den glänzenderen TitelAdel oder Adelige angenommen. Der Untergang der Ministerialitätlallt demnach der Zeit nach mit der Ausbildung eines niederen Adelszusammen.« (Von Maurer, die Fronhöfe, II. S. 38 und S. 50.) InAchen gehören die Ministerialen zu den Vorstehern der Stadt. (Urk.von 1267, Quix, Cod. dipl. 201: iudieibus, ministerialibus, scabinis, ma-gistris civium, consulibus, und Urk. zum Jahre 1271 ebendaselbst N.209, und bei Loersch, Ach. Rechtsdenkmäler, S. 36.)

) Wenn der Kaiser in eigener Person diese eidliche Verpflich-tung abnahm, dann muss das Jahr 1171 angenommen werden, denner war nicht 1172, wohl aber 1171 in Achen, wie eine Urkunde inBöhmers Nachlass zum 12. Okt. 1171 nachweist.