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Respiziat ssüdd.s Geschäftskreis, Aufsicht. Respizient ssüdd.sBesorger, Leiter, Sachivalter.
resxouäestur zu antworten, zu erwidern, Antwort:, resp,z. antw., z. a., z. erw., Antw.i. Ncspondcnt Beantwortersder gezogenen Erinnerungen). sÄ. W.s Antworter. Re-sponsio Antwort, Beantwortung; Gutachten, Auskunft.
Ressort Geschäftskreis, Dienstbereich, Amtsbezirk, Abteilung,Zuständigkeit, Fach, Dienstzweig, Verwaltung, z. B. Justiz-ressort Rechts - Gerichts-Verwaltung. ressortiercn zuge-hören, unterstehen, unterstellt sein, ressortmäßig zustän-digkeitsgemäß - halber, zugehörig, dorthin gehörig, fach-gemäß, amtszuständig. Ressortminister Fachminister.
Rcstant Schuldner; Rückständiger, Ausständler. Restnnten-liste Restnummernliste sbei ausgelosten Wettpapie^ns.
Restaurant, Restauration Wirtshaus, Speisehaus, Kaffee- u.Spe>sehaus, tÄa>t- und Sptusehaus Hotel - Reiiau-rants; s. noch u. Lokal; szuw.s Speisesaal, -zimmer.Automaten-Restaurant („Automat") (Wirtshaus usw. zum)„Selbstbediener". Restaurateur Wirt, Gastwirt, Schank-wirt. Bahnhofs-Restaurateur Bahnwirt, Bahnhofswirt. —Da „Herr Wirt" immer noch als anständige Anredegilt, möge man endlich dem guten Worte „Wirtshaus"durch beharrlichen Gebrauch die schuldige Achtung wieder-verschaffen.
resticreil schulden, ausstehen, im Rückstand - übrig - bleiben.
rcstituicren zurückgewähren, (zurück)erstatten, heimzahlensBLR. 1377s, zurückzahlen, ersetzen (Schaden); wiederher-stellen; wiedereinsetzen (in den vorigen Stand), restitutioin illtexrum (Wieder)einsetzung (in den vorigen Stand),Wiederherstellung. Restitutionsklagc Wiederaufnahmeklage;Wiederherstellungsklage, Wiedereinsetzungsklage, restitutioob malsm gskeusionsin Wiedereinsetzung wegen mangel-hafter Verteidigung, restitutio ob noviter (rexerts,) Wie-dereinsetzung wegen neubeschaffter Rechtsbehelfe.
restringieren einschränken, beschränken; herabmindern, „Maßund Ziel geben" sBLR.577eus, (er)mäßigen sBLR.1231s,herabsetzen, „abbauen"; restriktiv sa.s eng.
Resubhastation Neuversteigerung, Wiederversteigerung.
Resultat Ausfall, Ergebnis, Erfolg"), Folge, Schluß, resul-
N>cht gut sind die in Entscheidungen höherer Gerichte vorkommendenWendungen: „das Rechtsmittel konnte keine ».Erfolg'haben" und„dem Rechtsmittel war der .Erfolg' zu versagen". Bei lel»eremAusdruck ist zwar der „Nichterfolg" daS, was durch die „Bersagung" ent-steh!, versagt aber wird das, was vorher die Partei als E»ischeidungim Antrag „verlangt" hat. In der erster» Redeweise wird übersehen, dajj