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Resident Negierungsvertreter, Geschäftsträger, Statthalter.Vgl. Gouverneur. Resident»? Statthalterei. Vgl. Gou-vernement. Residenzstadt) Reichshauptstadt, Landeshaupt-stadt, Fürstensitz. Residenz Hofhaltung. Residenz-Pflicht ^der Beamten^ Wohnpflicht.
Residuum Rückstand, Rückbleibsel, Nest, Überschuß,resignieren verzichten, entsagen, sich (einer Sache) entschla-gen MLR. 1492^; sich bescheiden, abdanken; zurückneh-men; (eine Erbschaft) ausschlagen MGB. 1943, SZ. 588^.rcsiliieren auflösen, wiederanfheben, zurücktreten (von),res wcorporalis unkörperliche Sache, z.B. ein Recht, ein Sachen-inbegriff, ein Handelsgeschäft. Vgl. res corxoralis.res illte^rs, es ist nicht mehr die Sachlage hat sich (schon)verändert - verschlimmert, es sind schon Folgen entstanden,res suSicata (rechtskräftig) entschiedene Sache, abgeurteilteStreitsache. Es liegt res suäicata vor es liegt Rechtskraftvor, das Urteil ist rechtskräftig,rcstribieren antworten, bescheiden, zurückschreiben. ReskriptErlaß, Bescheid, „(hohe) Verfügung" fim Berichts, allge-meine Verfügung fter obersten Amtsstellej, Entschließung,res litixiosa im (Rechts)streit befangene Sache - streitige -strittige - Sache - Forderung, Streitsache, Streitgegen-stand, rechtshängige Sache, res nullius herrenlose Sache,freistehende Sache fOBGB. 237j, Niemandsgut fK.j. Vgl.derelinquieren.
resolut s. energisch. Resolnt, Resolntion Beschluß, Verfü-gung, Entscheid(ung), Entschließung, Bescheid. Resolutionin Volksvertretungen, Volksversammlungen Erklärung, Be-schluß, Entschließung; Beschlußantrag, z. B.: folgenderBeschlußantrag wurde angenommen. Auch: folgender An-trag wurde zum Beschluß erhoben. Resolutiv-, resolutivauflösend, aufhebend, resolvieren beschließen, entscheiden,Beschluß fassen, Entscheidung ergehen lassen.
Respekt Achtung, Ansehen, Hochachtung, Ehrerbietung, Scheu;Rücksicht. Respekttage Fristtage, Gutfrist, Nachsichttage,Guttage, Nachtage ^K.^. Vgl. äies utiles.rcspektiv bezüglich, betreffend, beiderseitig, jeweilig, respek-tive beziehungsweise, beziehentlich, entsprechend, oder, oderauch, oder wenigstens, sowie, wie auch, insbesondere, und,richtiger, teils — teils, bis sz. B. 2 resp. 3 — 2—3), d.h.f— das heißt^. Auch durch () läßt sich — für zu lesendeSchriftstücke — ein Ersatz des Fremdworts gewinnen, z. B.:die Listen (Fehlanzeigen) sind bis zum . . . einzureichen,resp, bez., bz., bzl., bezw., wie auch. — Dieser Ausdruck wirdtunlichst zu vermeiden sein, weil er häufig Unklarheitenhervorruft oder verschleiert.