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2 (1877) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg vom Jahre 1300 - 1399
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1358, März 15.

334. Johans genannt Tigesheim und Johans von Ortenberg, den man spricht Ols-

pach, Edelknechte, geloben ihrem gnädigen Herrn, Graf Johans von Fürstenberg, FrauJohannen-, seiner ehelichen Wirthin, und deren Erben, Bilstein die Burg, die Wiesenund die Fischenz in dem Wasser, das zu ihr gehört, 13 & jährlichen Geldes und 2SesterKorn „alle wochen geltz" von „der obern müli ze Wolfach", das Recht, sovielin den zur Burg gehörigen Wäldern „ze howende, holtz ze brennende vnd ze buwende,als vil sie in der biirge bedörfent" und die Rechte, „die ihnen ihres herren hite ge-horsam süllent sin, die wisen ze megende vnd ze howende, als si och Johans vonGundelfingen vnd dem Kröwel vormales gehorsam waren" was alles genannter Grafan sie um 130 $ Haller verpfändet hat, vom künftigen Palmtage an über 5 Jahreum genannte Summe einlösen zu lassen, unter der Bedingung, dass Graf Johans,seine Wirthin und Erben nach 5 Jahren jederzeit die Pfandschaft einlösen können,sie selbst aber noch V* Jahr nach der Anzeige hievon im Besitze derselben bleiben.Sie dürfen die Pfandschaft ohne Wissen und Willen der Verpfänder nicht verkaufen,versetzen oder irgend wie verändern. Wird die Burg durch sie „verloren", so habendie Verpfänder zwar dieselbe „verloren", brauchen aber die 130 £ Heller nicht mehrzu bezahlen, wird sie aber durch die letztern verloren, so bekommen Tigesheim undOlspach diese Summe zurück. Will Gräfin Johanna etwas versetzen oder verkaufen,so soll sie zuerst Wolfach, Burg und Stadt, und ihre andern Pfandgüter versetzenoder verkaufen, aber ohne die Pfandschaft des Tigesheim und Olspach dadurch zuschädigen; kann sie das aber ohne Bilstein nicht, und bekommt sie darüber mit ge-nanntem Pfandherrn Streit, so sollen sie und die letztern 3 oder 5 erbere Männerdarüber entscheiden lassen und dieser Entscheidung nachleben; darf die Gräfin jedochnach dieser Entscheidung die Burg mit Zugehör verkaufen oder versetzen, so musssie den Pfandherrn die 130 3" Heller erlegen. Hat Graf Johans Krieg, so ist Bilsteinsein offenes Haus. Die Pfandherren sollen mit dieser Feste „nüt sin" wider ihrenHerrn, den Bischof von Strazburg, oder wider des Verpfänders Brüder, die GrafenCünrat und Heinrich von Fürstenberg in allen den Kriegen, „da si höpman inne sint."Als Bürgen stellen die Pfandherrn ihren gnädigen Herrn, Junker Görien von Geroltz-egge und Cünrat von Orttenberg, den man spricht Süselman.

Geben an dem nechsten donrestage nach mittervasten 1358.

Die Siegel der Aussteller und des von Geroldseck fehlen; erhalten ist nur das Suselmans (Adler;

SELMAN. D'OR .......)

Ferg. Or. Donaueschingen. B.

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