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1314.
die stette, do es (ihnen) beiden trostberliche vnde nütze ist"; überlebt aber er die-selbe, so soll er diese Stiftung machen; wollen endlich seine vorgenannten Brüder dieseGüter haben, so sollen sie dieselben um 15 Mark Silber „Haselacher geweiges" lösen.Da die Güter Lehen vom Reiche sind, gibt Friderich seiner Ehewirthin als Trägerseinen gnädigen Herrn , Graf Egen von Fürstenberg und seinen Bruder Mclaus vonBüchorn; sollte von diesen der eine sterben, so soll der überlebende sich einen Mit-träger wählen.
Zeugen: Graf Egen, Herr Hertewig Vasant der ritter, Heinrich der amman,Friderich Zünde, Albreht Appolt, Conrat der Zoller, Hug der Clotzinger.
Geben 1314 an dem nehsten meindage nach st. Mathis des zwelfpoten tag.
Das Siegel des Grafen Egen, da die von Buchorn „eigene ingesidel" nicht haben; das der Burger von Hase-iahe fehlt.Perg. Or. Donaueschingen. B.
1314, Juni 11.
Villingen.
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73. Hainrich Steheli, ain Burger zu Villingen, übergibt mit Gunst und Willen seines
Bruders Hugen, Schulthaissen zu Villingen, der Anna von Waldstain seinen Theil desDorfes Münchenweiler und des Kirchensatzes allda, der Segmühle und des Waldes zuStockburg, welche gleichwohlen nach seinem Todte seine Erben oder sein BrudersErben inner den ersten 5 Jahren mit 40 Marck Silber wider außlößen können. Allesvorgegangen mit seines Herrn, Grafen Egen von Fürstenberg Hand, Gunst und Willen ] ),wie dann auch drey unversehrte Siegel, nemblich Egenis comitis de Fürstenberg, Hu-gonis Stehelin und Hainrich Stehelin zu Villingen daran hangen.
St. Georger Jahrbücher, (Karlsruhe) Bd. VI. ad ann. 1314, unter Berufung auf die Or. Urk.
1) Ein anderes, im übrigen gleichlautendes Instrument enthält nach Angabe der St. Georger Jahr-bücher diesen Zusatz nicht und nur das Siegel der Stadt Vülingen. Erst nachträglich erinnerte man sich alsooder ward durch den Grafen von Fürstenberg daran erinnert, dass dessen Zustimmungserklärung nöthig sei.
1314, Juli 15.
74. Graf Heinrich von Furstenberg beurkundet, dass vor ihm stand Frau Msehthilt,
Rudolfs sei. von Ortenberg, seines Dieners, eheliche Wirthin, Cunrads sei. von Tengen
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Tochter, und bekannte, class sie mit Zustimmung Cunrads, Sophien, Virichs, Katerinen,Berhtolds und Adelhaiden, ihrer Tochtermannen und Töchter, den ehrbaren und geist-
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