1503—1507.
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Kintzgentall, leiht Hansen Mutzen, Authoniußen Mutzen sei. Sohne von Vilingen, alseinem Träger Herrn Hannßen Mutzen, Kaplans zu Eltzach, zu rechtem Lehen vonder Grafschaft Fürstenberg „dochteren alß knaben" einen Hof zu Douchingen, denFrischlouffer baut und der jährlich 6 Malter beider Korn, 1 Viertel Erbsen, 4 Hühnerund 1 Viertel Eier gilt.
Geben an donstag nach st. Jörgen tag 1503 x ).
Das Siegel des Ausstellers fehlt.Perg. Or. Donaueschingen. B.
1) Von demselben Tage datirt der Lehensrevers des Empfängers. Perg. Or. Donaueschingen. DasSiegel ist abgefallen, ß.
1507, Jan. 11.
547% Wilhelm, Erwählter zu Straßburg und Landgraf zu Elsaß, und Michael Botz-
heim, Amtmann zu Ortenberg, und Endris Götz im Namen des Grafen Wolfgang zuFürstenberg, anstatt römischer königlicher Majestät, als Kastvogtes des GotteshausesGengenbach, beschließen einen Anlass zwischen Abt Conrad zu Gengenbach einerseitsund dem Grafen von Dormentz, Prior, Veit von Neuneckh, Johannsen Münch vonRosenberg und Philippsen von Eselberg, Conventualen dieses Klosters. Dabei wirdder Anlassbrief inserirt, welchen uff suntag st. Niclaustag des hl. bischoffs (Dez. 6.)1506 Johann Sigrist, Kanzler, und Anton von Wilsperg als Gesandte des ErwähltenWilhelm zu Straßburg, und Michael Botzheim anstatt des Grafen Wolfgang als Kasten-vogtes denselben Parteien gegeben und worin beschlossen ward, dass der von derGegenpartei misshandelte und eingesperrte Abt aus dem Kerker zu entlassen und inseine Regierung wieder einzusetzen sei gegen Schwur, fortan gegen den Convent nichtsvorzunehmen ausser vor dem gnädigen Herrn von Straßburg oder vor Grafen Wolf-gang als Kastvogt von römischer königlicher Majestät wegen. Die Reden und Wider-reden der beiden Parteien werden ausführlich mitgetheilt, die schiedsrichterliche Ent-scheidung aber fehlt l ).
Nach einer Copie des 18. Jahrhdts. (Sammelband Nr. 8486, Karlsruhe) mitgetheilt von Euppert inder Zeitschrift f. d. Geschichte des Oberrheins, 1879, XXXI, 317-331. Vergl. die Bemerkungen des Heraus-gebers S. 315.
1) Dieß also der Handel, auf den sich oben die Schreiben Nr. 429 u. 430 beziehen.
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