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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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NACHTEÄGE.

etlichen der statt Wolfach zu gericht an des hl. richs Strassen vnder den lindenby der kirchen zu Oberwolfach." Vor ihm klagten die ehrbaren Anna Bertschin vonRomberg, Schnider Hainrichs sei. Witwe, Hainrich und Bernhart, ihre ehelichen Söhnesammt anderen ihrer Freundschaft, auch des Grafen Wolfgang vollmächtiger Anwalt,der edle und feste Junker Martin von Blümegk, seiner Gnaden Amtmann, und derehrsame Andres Kotz, sein Schreiber im Kintzigental,angedingt vnd verfast mit fur-sprechen vnd bystendern, wie recht ist", gegen Jacob Pflintern, derzeit seßhaft imThale Oberwolfach, dass derselbe am nächstvergangenen Abend den Hainrich Schnider,einen kranken Menschen, auf dem Heimwege in Oberwolfach bei Nacht und Nebelauf dem Fußsteige überfallen und elend vom Leben zum Tode gebracht habe. Nach-dem des Thals Vogt, Hanns Brüstlin, auf seinen Eid erklärt, dass er in Beiwesenzweier Richter dem Angeklagten zu Hans und Hoffurbotten", wurde erkannt, den-selbenvff den vier des hl. richs Strassen, die gemacht wurden by dem gericht, durchden geschwornen knecht zu. ruffen, zürn ersten, andern vnd zum dritten mall", dasser sich zur Verantwortung stelle. Nachdem dieß ohne Erfolg geschehen nnd nach-dem die Richter den Ermordeten besichtigt und gefunden hatten, dass demselbendashoupt zerspalten, gürgel abgestochen, arm vnd hend abgehowen" und dass der Mördersin aigen tegen nach solichen gemachetten wunden nebend im in den boden gestecktvnd da von geflohen", ward zu Recht erkannt, dass Jacob Pflinter Unrecht gethanund dass er solches bessern solle, den Freunden des Ermordeten mit seinem Leibe,und dem gnädigen Herrn, Grafen Wolfgang, mit seinem Gute. Da aber Pflinter demtodtgeschlagenen Manne nichts genommen und seinen Degen neben ihn gesteckt, sollgegen ihn nach kaiserlichem Rechte gerichtet werden,bare gegen bare, als zu. ainemtodschleger vnd nit als zu ainem morder". Die Kläger sollen einen Urtheilbrief vomGericht nehmen und den Todtschläger damit allenthalben, in Städten, Dörfern, Landenangreifen. Auf ihr Ansuchen erklärt endlich der Schuldheiß denselben in die Acht,erlaubt ihn den Klägern und allen seinen Feinden und läßt ihnverlütten mit allenglocken als ain todten man, der in vrtail zu büß ston soll."Geben (in duplo) vff fritag nach Mitvasten 1503.

Das Siegel des Thals zu Oberwolfaeh fehlt.Perg. Or. Donaueschingen.

547.

1503, April 27.Wolfgang Graf zu Fürstemberg und Landgraf in Bare etc., Herr zu Husen im