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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1505.

1505, Juli 3.

397. Abt Michel zu Tennenbach, Prior und Convent gemeinlich daselbst, verkaufen,

gegen eine versicherte Jahresrente von 12 fl. dem Grafen Wolfgang zu Fürstenbergalle ihre Güter und Kechte, welche sie seither in dessen Herrschaft Kinzigthal, be-sonders zu Haßlach, Wyler, Bollenbach, Welschenstainach hatten, unter Auslieferungaller Urkunden und Rotuln.

Geben vff st. Virichs des hl. bischoffs aubent 1505 *).

Die Siegel des Abtes und des Conventes (die gekrönte hl. Jungfrau stehend in ganzer Figur mit demChristkind auf dem 1. Arme, in der r. Hand eine Blume, darüber ein auffliegender Vogel; zu beiden Seitender Stehenden ebenfalls Blumen; f S. CONVENTVS. MONASTE... TENNEBACH.)

Perg. Or. Donauesehingen.

1) Am nämlichen Tage bekennen Graf Wolfgang als Selbstschuldner und Vogt und Gericht zuWelschensteinach im Thal als Mitschuldner und Geweren, dass ihnen Abt Michel und der Convent zu Tennen-bach diese Zinsen, Zehnten und Gefälle zur Nutzung übergeben haben, und versprechen denselben dafür jähr-lich in ihr Kloster 12 fi. in Gold rhein. oder je 12 1 /t ß Bappen für jeden Gulden zu entrichten, widrigenfallsder Vogt mit zweien Bichtern, oder wenn den ersterenlybs nott irrte", drei aus dem Gericht auf Mahnungzu Waldkirch in der Stadt in eines offenen Gastgeben Wirthshaus leisten sollen. Das Original siegelten GrafWolfgang und für die Welschensteinacher der edle feste Junkherr Martin Blumneckh. Copie im KinzigthalerLagerbuche v. 1562, fol. 240 v. 242. Donaueschingen.

1505, Sept. 17.

Mecheln.

398. König Maximilian schreibt dem wohlgeborenen, seinem lieben getreuen Wolf-

gang Grafen zu Fürstenberg, seinem Hofmarschalk und obristen Hauptmann undLandvogte in Elsass und der Ortnaw:Wir fuegen dir zuwissen, das vnser lieber sun,kunig Philips zu Castilien, noch vngeuerlich in ainem halben jar nit in Hispanienziehen wurdet. Das verkünden wir dir darumb, ob du ainichen costen darauf hieltestoder etliche personen hie darauf ligen hettest, das du denselben costen abstellenmöchtest."

Geben zu Mecheln am 17. tag des monats Septembris anno im 5., vnsers reichsim 20. jaren.

Per regem pro se. Commissio domini regis propria. Sernteiner.

Auf der Bückseite von gleichzeitiger Hand: der brieff ist 5 wochen alt.

Pap. Or. mit Spuren eines zum Verschlusse aufgedrückten rothen Siegels. Donaueschingen. Nach

demselben im Wortlaut veröffentlicht von Frhrn. Both v. Schreckenstein in der Zeitschrift der Gesellschaft für

Beförderung der Geschichts-, Alterthums- u. Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau und den angrenzenden

Landschaften, I, 132.

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