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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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311
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1502. 3U

Auf der Rückseite: Abschrift deß landtgerichts in Bare Ordnung vnd tax. 1500.Pap. Copie a. d. 16. Jahrhdt. Donaueschingen.

a) Lücke. Am Rande steht von gleicher Hand: Nota, waiß nit, ob es '/« oder gantzen fl. soll sein.

1502, Mai 21.

329. In den Spännen und Irrungen zwischen Herzog Vlrieh zu Würtenberg und

Grafen Wolfgang zu Fürstenberg wegen seiner und seines Hintersassen Jörg Lempenund dessen Zuverwandten des Stabs und Gerichts halb im Kürnbach einigen sich dieParteien dahin, dass der Stab und das Gericht daselbst halb dem Herzoge, halb JörgLempen und seinen Verwandten zugehören, jeder Theil seinen Amtmann haben unddie Appellation an des Herzogs Hofgericht oder an das Stadtgericht zu Hornberggehen soll. Mit den Wildbännen und Hohengerichten soll es also gehalten werden,dass dieselben „dißhalb dem Kürnbach gegen Hornberg" dem Herzog, über dem Kürn-bach ') aber „vntz an die Tueffbinde, die da stöhst an die Grueb" 2 ), dem Herzoge,dem Grafen Wolfgang und Jörg Lempen gemeinsam zustehen sollen.Gegeben am samßtag vor dem suntag Trinitatis 1502.

Beglaubigte Copie in dem Copialbuche: Attestationes sambt brieflichen Urkunden und Documentendes Herzogs Ludwig zu Würtenberg contra die furstenbergische Vormundschaft, anno (15)74. fol. 212—217.Donaueschingen.

1) 1502, Sept. 2. (freytag nach Pelagii Augustini, Vrach) schreibt Herzog Vlrieh dem Grafen Wolf-gang, königlicher Majestät Hofmarschalk und Landvogt in Elsass, er höre, dass sich der Graf durch einenArtikel dieser aufgerichteten Verschreibung etwas beschwert fühle, da er vermeine, ihm sollen die gemeinenWildbänne über den Khirnbach hinüber zustehen „vnd der wannd nachgeen. Sowie er erfahre, dass dießHerkommen sei, werde es bei ihm an dem End auch nicht Mangel haben, da er der Gerechtigkeit des Grafenungern Minderung oder Entziehung thue. Notariell beglaubigte Copie im Copialbuch nach Originalen der f.würtembergischen Registratur v. 1577, f. 21. Donaueschingen.

2) 1492 war wegen Bestrafung eines Todtschlags auf der Gruob zwischen Fürstenberg und Wirten-berg ein Competenzstreit ausgebrochen.

a- 1492, Nov. 26. (st. Cünratz tag) berichtet Johannes Quatterloch (wirtenbergischer) Vogt zu Hörnberg

an den edlen und festen Junker Fridrich von Schöwemburg, (wirtenbergischen) Obervogt am Schwartzwald:vff der Grub habe sich ein Frevel und Todtschlag begeben zwischen zweien Armen, die unter den Stab und indas Gericht mit aller Obrigkeit und Herrlichkeit in Kürnbach gehören, wo nur ihr gnadiger Herr über Blutund Todtschlag zu richten habe. Die von Wolfach aber hätten den Thäter gefangen und von Stund an Rechtüber ihn ergehen lassen, haben ihn auch noch im Gefängniss. Wie er sich verhalten solle? Pap. Or.

h. 1492, Nov. 28. (mitwochen vor st. Andres tag) übersendet Friderich von Schowenburg, Obervogt am

Schwartzwald, obigen Bericht des Hornberger Vogtes an Grafen Wolfgang zu Fürstenberg oder in seiner GnadenAbwesenheit an dessen Statthalter zu Wolfach und bittet von Amts wegen, der Graf möge verfügen, dass dievon Wolfaeh von ihrem Fürnehmen abstehen. Pap. Or.

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