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1499.
1499, Mai 26.
Altkirch.
273. Graf Heinrich von Fürstenberg, Landgraf in der Bar, römischer königlicher
Majestät Feldhauptmann, erlässt an alle Schiffleute den Befehl, keine Kriegsknechteohne seinen ausdrücklichen Willen selbst oder durch ihre Angestellten über den Rheinzu führen und bedroht die Ungehorsamen mit Strafe an Leib und Gut.Sonntag nach St. Urban.
Nach dem Pap. Bruchstück im Staatsarchiv Luzern mitgetheilt von Dr. v. Liebenau. An diesemStücke ist der Lederriemen befestigt, der durch die Eechnungen des Grafen Heinrich gezogen ist.
1499, Mai 28.
Freiburg i. B.
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274. Statthalter und Räthe zu Freyburg i. B. schreiben dem wohlgeborenen Herrn Wolf-
gang, Grafen zu Fürstemberg, Landhofmeister, ihrem lieben Herrn vnd Freunde.„Cito — cito — cito — cito —. Wolgeborener lieber herr vnd fründt. Als hewtvmb zwo vr nachmittag hat vns graf Heinrich zu Fürstenberg, ewr bruder, geschri-ben, daz er mitsambt der von Strassburg lewt, den freyen knechten vnd ettlichenvon der gard lüit als gestern auf sein vnd die nacht zu Tetingen, am zinstag zuBrattelen, am mittwochen zu Seckingen vnd am donrstag zu abennd zu Waldshutsein welle, vnd könn daruor vnd ee hinauf nicht komen; das verkünden wir euch,darnach wissen zu richten vnd im ferrer beschaid, wie er sich fürter halten vnd wo-hin er also ziehen soll, wüss zu geben, in massen wir euch vormals auch geschribenhaben. Als hewt früe ist darnach auf vnser üeissig müe vnd arbeit das lanndvolckin einer mercklichen antzal vnd mit harnesch vnd guter gewer wol gerüsst hie zuFryburg vnd allenthalb auss dem lannd aussgetzogen vnd werden auf morn zu mit-tag zu Hüfingen gewiss ligen, vnd versehen vns, das es mit des marggrafs zu Badenlewt aus der herrschafft Hochberg bei zwei tawsent mannen sein werden mit sambtden von Villingen. So ferr aber sich der sachen bei euch im Hegauw enndern, dar-durch ir desselben graf Heinrich vnd der sinen nit bedürfen würden, das woltet imeeylends vnder awgen gen Waldshut vnd den vier stetten x ) zu wissen lassen, damiter der königlichen Majestät lannden notdurfen nach zu hanndelu wisse."
Geben zu Freyburg im Prissgew am zinstag nach dem sonntag Trinitatis annodomini 99.
Archiv für Schweizerische Geschichte, VI, 169.1) Den vier Waldstädten am Rhein.
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