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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1497.

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dem ihm der Keller zu Heremberg ein Geleit gegeben, habe er diesem laut der Supplication, die er an s.g. gerichtet, sein Anliegen entdeckt, worauf ihm der zu erkennen gegeben, wo er sieh nicht anders erbiete,wollen die Eäthe die Sache wie bisher anstehen lassen, habe jedoch keine Forderung gethan, was oder wie vieler seinem gnädigen Fürsten und Herrn zu Abtrag thun solle. Hofft, dass s. g. als Liebhaber der Gerechtig-keit und Biedermann ermesse, dass seine Handlung aus Nothdurft und Billigkeit geschehen. Bittet um Geleitzu s. g. und wieder zurück an seinen Gewahrsam, damit er s. g., zu dem er allein Trost und Hoffnung habe,besser unterrichten könne.

Grüne Siegelspuren.5 Pap. Or. Donaueschingen.1) Vergl. die flgd. Nr.

1497, Mai 7 u. flgd.

218. Graf Wolf gang von Fürstenberg und Graj Eitelfriedrich von Zollern erlangen als Sequester

den Besitz der Herrschaft Messkirch.

Graf Eitelfriederrich von Zollern und Graf Wolf von Furstenberg, Ir Majestät Hofmeister undMarschalk 2 ), von König Maximilian beauftragt, die Grafen von Werdenberg und die Freiherren vonZimbern, welche wegen der Herrschaft Mösskirch im Streit lagen, gütlich zu vertragen, schlagen denParteien auf dem Tage zu Kirchberg auf Sonnentag Exaudi anno 1497 einen Vertrag vor, wonach dieGrafen von Werdenberg den Freiherrn von Zimbern Mösskirch die Stadt sammt Dörfern, Nutzungenund Zubehör überantworten, dagegen die letzteren den ersteren 2000 fl. rhein., die sie Oberudorf halbenausgegeben, bezahlen sollen. Dafür versprechen die beiden königlichen Commissäre, mit allem Eiferdarauf hinzuwirken, dass königliche Majestät diesen Vertrag bewillige und die Acht, welche über

Herrn Wernher, die Stadt Rottweil u. a. ausgesprochen, aufgehoben werde.......»Darneben hat

grave Haugo von Werdenberg ein missive an grave Wolfen von Furstenberg außgeen lassen, darinunder anderm grave Haugo schreibt, er sei von dem puudstag von Ulm zu der königclichen Majestätgeritten und die abrede des Vertrags, zu Kilchperg besehenen, an Seine Majestät gepracht; seie imin beiwesen grave Heinrichs von Furstenbergs von der königlichen Majesät dise antwort gefallen, IrMajestät welle solche handlung mit der von Sant Gallen und andern achten an die versamluug . . .zu Wurms langen lassen«.....

Graf Hainrich von Furstenberg ist dann mit anderen königlicher Majestät Räthen auch zuStainach zugegen , wo königliche Majestät Herrn Wernhern und Grafen Hannsen von Werdenbergden Abschied vorhält, »Ir Majestät könden derzeit ohne vorwissen der reichstende hierinnen nichtsendtlichs beschliessen, es seie aber Ir Majestät bevelch, dass die von Werdenberg in mittler zeit Möss-kirch .... abtretten und sollich herrschaft.....grave Eitelfriderrichen von Zollern und grave

Wolfen von Furstenberg, wann sie solchs von ermelten graven vermannt, als thädingsleuten undgemainen freunden biß auf nechst künftigen reichstag zu Freiburg 2 ) sequestersweis zustellen undeingeben sollen; was alsdann die reichsstende hierinen bandlen und zu recht erkennen, welle Ir Ma-jestät geschehen lassen......In zweien monaten, nachdem obberuerte mandata zu Stainach auß-

gangen, haben die von Werdenberg baiden ofternennten graven von Zollern und Furstenberg die

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