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1497.
Martin Jörgen Knecht, Lux Gruber, Molchor Dahamer, Cunrat Bürlin, Hanß Millerd. ä. und Hanß Miller d. j., Großhanß, Langhanß, dessen Sohn, Martin Ziegler denSchieck, den Sträl und den Eckenbühel, alle zu Schenckenzell und in derselben Gegendwohnhaft. Die Kläger erklären, vor kurzem sei ein Straßenraub zu Schenckenzellan zweien „Walhen" verübt worden, die wahrscheinlichen Thäter hätten sich auf denKübach in Hainrichen des Würths Haus geflüchtet und „als daz geschray wordenwere", wären würtenbergische und geroltzegkische Leute nachgeeilt und hätten ver-anlasst, dass die Auslieferung der Thäter an das fürstenbergische Gericht verweigertwurde. Nach eingeholter Kundschaft erkennen die Richter, dass die Höfe auf demKübach und insonders Hainrichs des Würths Haus von jedem Gotteshause zu Rypol-tzow zugehörig seien, dass der Priol desselben oder an seiner Statt ein Herr vonFürstenberg dort jährlich zu jagen habe und dass die Höfe mit aller Obrigkeit undGerichtszwängen unter den Stab von Rypoltzow gehören, über dessen Güter der Grafvon Fürstenberg die hohen und niedern Gerichte in Gebrauch habe. Jeder der Frevlerwird daher zur Bezahlung von 3 ti ^ Straßburger und 1 „helbling" verurtheilt.Geben durnstag vor st. Jörgen des hl. ritters tag 1497.
Das Siegel der Stadt Schiltach (grün, in Schüssel, beschädigt, im Schild 2, 1 Schilde;........ JSdjilt-
iadj), das die Aussteller, da sie ein eigenes nicht haben, von den ehrbaren, weisen Schuldheissen und Gerichtzu Schiltach, ihren lieben Nachbarn, erbaten.
Perg. Or. Donaueschingen.
1497, April 21—29.213. Schreiben Sernteiners ^) an den Grafen Heinrich von Fürstenberg.
a. 1497, April 21. Ernberg an der Klause bei den Goldferchen: Letzten Mittwoch hat königliche Maje-
stät auf dem Fern Briefe von der Königin erhalten, besagend, dass dieselbe an diesem Mittwoch zu Vlm aus-ziehen, die Nacht zu Memingen sein und fürder stracks auf Fuessen zuziehen wolle, worauf ihr königlicheMajestät geschrieben, ihn zu Füessen zu erwarten. Dass Herr Florian, wie der Graf schreibt, noch mit Krank-heit beladen sei, hat er königlicher Majestät angezeigt; königliche Majestät wird ihm und den andern von derSchatzkammer zu Innsprugg durch die Post anzeigen, was zu handeln Noth sei. Den Abspruch, wegen dessen
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die von der Schatzkammer Virich Möringer zu königlicher Majestät geschickt haben, sollen sie, wie königlicheMajestät ihnen antwortete, thun „vnd sein Majestät ist wol zufrieden, das der Küendorfer, Zäch vnd Kreigabgesprochen vnd gefertigt seyn". Secretari Nielaß wird ihm über eine von königlicher Majestät gemachteInstruction und „stat" ") berichten; königliche Majestät will auch „ain Instruction vnd stat auf das hofgesyndvnd ander machen" und ihm die zuschicken. Briefe und alles andere möge ihm der Graf zuchicken „bey derposterey, die dann gangkper ist." Humpis und Hainrich vom Endt sind zu königlicher Majestät gekommen,die sie aber wieder abfertigen wird, „vnd sein Majestät will kurtz, das im kainer vber nachreytt." Philipsvon Eechberg und ihn, den Grafen, hat er „vnib ire hundert" in den „stat" stellen lassen. Folgen Weisungen