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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1494.

1494, Sept. 30.

177. Hanns von Hüfingen, genannt Schulthais, Ritter, verkauft unter Vorbehalt des

Wiederkaufsrechtes für sich und seine ehelichen Leibeserben dem wohlgeborenen HerrnGrafen Wolfgang zu Furstenberg etc. um 400 Gulden rhein., über deren Empfang erquittirt, alle seine Stücke und Gerechtigkeiten im Bann zu Pforren, nämlich den viertenTheil an dem großen Kornzehnten daselbst und „on mittel" den kleinen Zehnten da-selbst halb, so Lehen sind von dem Abt Gotharten von St. Gallen 1 ).

Geben vff zinstag nach st. Michels des hailigen ertzengels tag 1494.

Die Siegel des Ausstellers (grün, Bruchstück) und seines Vetters, des festen Hansen von Reckenbach(grün in Schüssel, wie oben).

Perg. Or. Donaueschingen.

1) Ueber die Besitzungen des Klosters St. Gallen in der Baar vgl. Meyer von Knonau in den Mitthei-lungen z. vaterländ. Gesch., herausgeg. v. hist. Verein in St. Gallen, Neue Folge, III, 174 flgd.

1494, Okt. 10.

Hausach.

178. Wolfgang Graf zu Fürstenberg schreibt dem hochwürdigen Fürsten, dem lieben

Herrn, Bischof Thoman von Costentz: seines Bruders und seine Amtleute haben beiOberflacht in ihrer Landgrafschaft einen „verlüncban" (sie) um Sachen, die das Male-fiz berühren, zu Händen genommen und mit ihm nach Gebühr handeln lassen, woraufer, der Bischof, Jörgen von Göwberg vor seinen Hauptmann geladen habe; das be-fremde ihn nicht wenig, weil an jenem Orte ihm und seinem Bruder solche Misse-thäter zustehen und dies in ihre hohen Gerichte und die Landgrafschaft, die sie vomhl. Reiche zu Lehen haben, gehöre; der Bischof möge deßhalb sein Vornehmen gegenJörgen von Göwberg abstellen; meine er aber an genanntem Ende Gerechtigkeit zuhaben, was er, Graf Wolfgang, jedoch keineswegs zugebe, auch bisher von des BischofsVorfahren „vertragen pliben", so wolle er und sein Bruder ihm vor der kaiserlichenMajestät, von der die betreffende Obrigkeit an sie gekommen, Rechtens sein. Bittetum umgehende schriftliche Antwort*).

Datum Husen im Kyntzigetbal, am frytag nach Dionisy, anno 94.

Pap. Concept. Donaueschingen. B.

1) 1494, Okt. 14. (zinstag vor Galli) antwortet Bischof Thoman aus Costenntz: da Jörg von Göbergin seiner, seines Stifts und seiner Dompropstei Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit einen Missethätereigenmächtig gefangen und ohne sein Wissen wiederum entlassen habe, habe er ihn vor seinen Hauptmannfordern lassen, „deßhalben vor im gescheen zelassen, was billich vnd recht syg." Pap. Or. Donaueschingen. B.