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4 (1879) Quellen zur Geschichte der Grafen von Fürstenberg 1480-1509
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1482.

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hatte und wegen dieser zu Wartenberg geschehenen Übertretung gefangen gesetztworden war, schwört bei seiner Entlassung aus dem Gefängnisse der Grafen zu Fursten-berg Urfehde.

Geben am zinstag vor st. Margrethen tag 1482.

Von den Siegeln der festen Junker Jörgen von Reckenbach zu Gissingen und Hainrichs von Buchvon Gissingen ist das letztere erhalten (im Schilde 1 Schrägbalken, auf dem Helme Flug mit Schrägbalken;Umschrift abgeschliffen).

Perg. Or. Donaueschingen.

1482, Aug. 21.

25. Graf Heinrich von Fürstenberg lädt den Conradt Stehelin zu Brülingen auf ein

auf Zinstag vor heil. Kreuztag ') nach Rotwil angesetztes Lehengericht, um über seineNutznießung der Fischenz und Obrigkeit zu Pfaffenwiler rechtliche Erläuterung zugeben, da die von ßumlang dieselben Rechte laut ihrer Lehenbriefe beanspruchen.Datum zinstag vor Poleye anno etc. 82 2 ).

Pap. Concept. Donaueschingen.

1) Sept. 10.

2) Wahrscheinlich von demselben Tage datirt das Concept auf demselben Blatte, worin Graf Heinrichzu Furstenberg den Baltisar Lutz zu Rotwyl auf ein auf Zinstag vor heil. Kreuztag in Rotwyl abzuhaltendesLehengericht lädt, um daselbst den vierten Theil des Zehntens zu Rordorf im Gew zu empfangen.

1482, OH. 11.

26. Oonrat Hutz von Ylm, der auf Letare Mituasten nächstverschienen (März 17.)

zu dem wohlgeborenen Herrn Conratten, Grafen zu Furstenberg, Landgrafen in Bare etc.gekommen ist, sich unterstanden, „inn in zehen wuchen siner kranckhait zu artznyen",und sein Leben eingesetzt, ihn zu curiren, aber mehr denn 20 Wochen es mit ihmgetrieben hat und dann von ihm gen Gisingen gewichen ist, der ferner auf Tädigungseines Herrn, Grafen Egons, sich nochmals zu jenem begeben und abermals sein Lebeneingesetzt hat, ihn in i Wochen gesund zu machen, das aber nicht gethan hat, wie-derum geflohen und deßhalb von seinen Gnaden gefänglich angenommen worden ist,schwört Urfehde. Er schwört ferner gen Schaffhusen in die Stadt und gelobt, ohneWillen seiner Gnaden nicht mehr daraus zu kommen, doch darf er von Schaffhusen

gen Fürstenberg, wird er aber dabei niedergeworfen, so soll das seinen Gnaden anIV. 3

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