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Einkünfte- und Lehns-Register der Fürstabtei Herford sowie Heberollen des Stifts auf dem Berge bei Herford ...
Entstehung
Seite
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der ältesten Handschrift mehre Textverbesserungen sich er-gaben, mit Angabe der Varianten der übrigen vorliegendenHandschriften unten zum Abdruck gebracht. Das vierteStück, dessen 4 Blätter je 13,3 cm breit u. 21,5 cm langsind, zeigt eine kleine Schrift in brauner Dinte. Die Seiteumfasst 32 Zeilen; vom letzten Drittel der S. 4 ab trittgrössere Schrift und schwarze Dinte ein. Der Text ist einBruchstück, welches einen Teil der Nachrichten über die Ver-teilung der Naturalabgaben an die Klosterinsassen, sodann einunvollständiges Begister über Abgaben und Leistungen mehrerAmtsbezirke des Klosters umfasst.

Die Handschrift des Staatsarchivs Münster Mscr. VII 3321d (Hdschr. d) umfasst 13 Pergamentblätter in Quart von je 16,5cm Länge und 13 cm Breite, dazu 4 angeheftete kleinere Blätter;von den Vollblättern sind 2 durchlöchert und 3 durch einenKandausschnitt verkleinert. Der Text, bis Fol. 13 b ein Hebe-register, das meist mit dem Mscr. VII 3321 a erhaltenen über-einstimmt, stammt bis Pol. 13 b von einer Hand des 13. Jahr-hunderts ; hie und da hat eine spätere Hand Zusätze gemacht.Pol. 13 b14 b Mitte sind von anderer, nicht viel spätererHand die Kechte, welche die Äbtissin in der Stadt Herfordvon Alters her hatte, verzeichnet; es folgen einzelne Vermerkeüber Leistungen und Abgaben der Amtleute, auf den Anhängenzum Teile von der Hand, die Fol. 213 b beschrieben hat.

Der Liber pensionarius Mscr. VII 3321 e (Hdschr. e) istunter der Äbtissin Liutgard im 14. Jahrh. geschrieben nachPol. 6. Das Einnahmeregister (Fol. 19 ff.) ist eine durchwegunveränderte Abschrift des Begisters III ; es folgen Abschriftender iura abbatisse (mit deutscher Übersetzung des 15. Jahrh.)und der oben S. 11 erwähnten ürk. v. 1191.

4) Eine Anzahl Heberegister der Abtei aus dem 14.Jahrhundert ist vereinigt in dem Sammelbande des Staats-archivs Münster Mscr. VII 3324 A, B u. C. Verzeichnet sindhier in einzelnen Grossfolio-Pergamentheften, deren Blätterfast gleiche Grösse haben, die einzelnen Abgabepflichtigennach Amtsbezirken und es sind Zahlungsvermerke zugefügt, diehie und da um so umfangreicher sind, weil die Teilzahlungenoder die Umrechnung der Leistungen und Naturalien in Geld