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Fällen, unter Aufsicht eines „Ehrenschützen" wird nach ein-geholter amtlicher Erlaubniss eine frühere Lese für den ein-zelnen Besitzer gestattet, z. B. bei Wingerten mit Frühtrauben.Wie der Tag des Lesebeginnes, so wird auch der Tag des Wein-bergschlusses amtlich bestimmt.
Und nun
„Dappelt's hinausMit Mann und Maus,"
Mit Kübeln und Bütten! Das Haus verläsetSelbst Kind und Kegel beim Lesefest!"
Nicht gleichgültig ist's, ob die Ortsvorstände die richtigeZeit erwählen, denn eine vorzeitige Traubenlese bringt ebensobedeutenden Schaden, wie eine zu spät anberaumte. Bei nasserWitterung wird das Geschäft unendlich erschwert und die Traubenfangen an auszulaufen. Man unterbricht dann häufig, bei Nebelund Regen, die Lese. Ehedem nahm man es nicht so genaumit dem Beginn der Lese, aber die letzten Jahrzehnte habenfestgestellt, dass die Weine durch die „Edelfäule" unendlichan Güte und Feuer gewinnen.
Durch einen Rechtsstreit um den Zehnten in der GemarkungJohannisberg, nach Andern schon früher durch die Kriegswirrender französischen Invasion, verspätete man im Jahre 1811 dieLese hier und dort, und da durch Frost und Fäule die Traubenschon gänzlich unansehnlich geworden, so wollte man auf derenLese ganz verzichten. Es wurde dennoch gelesen, und sieheda — der Winzer war um eine wichtige Erfahrung reicher.Der Frost sondert die wässerigen Theile der Beeren naturgemässaus, Zuckerstoff und mit ihm Alkohol bleiben zurück, und wasder Winzer an Quantität verliert, gewinnt er doppelt und dreifachan Qualität.
Der grosse Producent, der die Mittel besitzt eine Speculationauf die Spätlese zu wagen, lässt seine Wingerte geschlossen solange es eben thunlich und beginnt häufig erst im Novemberdie Lese. Der kleinere Weinbauer vermag dies nicht. Regen-güsse, anhaltender Frost können ihn in wenigen Stunden um dieganze Crescenz betrügen.
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