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Rheinwein : Bau, Pflege und Ernte des Weines im Rheingau und Rheinhessen ; mit ... einem Verzeichnis der Trauben-, Most- und Wein-Einkäufe seit 1874
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Bei sehr strenger Kälte im Winter, wie solche beispielsweisevon 1879 auf 1880 auftrat, leidet selbst das ausgebildete Reb-holz den empfindlichsten Schaden, während im Frühjahr dieNachtfröste nur zu oft die jungen Triebe und damit auch dieHoffnungen des Winzers zerstören. Am gefürchtetsten sind amMittelrhein in dieser Hinsicht die Kalendertage der vier Heiligen:Markus (25. April), Pankratius, Servatius und Urbanus (12., 13.und 25. Mai), weshalb auch in dem bekannten Weinliede vomSieben und Fünfziger" (Cometenjahr) auf St. Peter's Fürbitte derHerr befiehlt:

Den Servats und Pankrats bind't fest,St. Urban beleg't mit Arrest!"

Es ist nachgewiesen, dass es von 17701869, also in 100Jahren, nur 11 Hauptjahre, 31 gute Jahre und 58 Fehljahregegeben hat.

Nach all' diesen Mühen kommt nun die Zeit der Lese. Inallen Rheindörfern rühren sich Männer, Frauen und Kinder,denn in der Lese greift Alles an, in der Lese gibt's keinemüssigen Stunden, keine feiernden Hände. Es werden die Bot-tiche und Fässer, die Bütten und Keltern gereinigt, ausgebessertund bereit gestellt. Das Reinigen der Gefässe ist des WinzersHauptaugenmerk.

Am ganzen Rhein wird der Beginn der Lese, zwischen MitteOctober und Ende November je nach der Traubenreife wechselnd,von dem Ortsvorstande in Gemeinschaft mit den grösseren Be-sitzern auf einen bestimmten Tag festgesetzt. Zeigen sich dieTraubenstiele trocken und verholzt, lässt die Traube sich leichtvon der Rebe ablösen, sind die Kerne hart, die Beerenhülsenweich und durchsichtig geworden, so ist die Lesezeit gekommen.Durch die Schelle wird dann verkündet, an welchem Tage diegemeinsame Lese beginnen kann. Bis zu diesem Augenblickesind die Weinberge mit Ausnahme grosser arrondirter Be-sitzungen für Jedermann, für die ganze Ortseinwohnerschaft,amtlich geschlossen. Verhaue und improvisirte Hecken ver-sperren die Zugänge, Eindringlinge werden durch die Wingert-schützen eingebracht und mit Geldstrafen gebüsst. Es geschiehtum der gegenseitigen Sicherheit willen. Nur in besonderen

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