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Aus dem alten Münster : Erinnerungen, Skizzen und Studien
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systematisch zusammenzustellen. In manchen Bänden derKunstdenkmäler Westfalens sind diese Tatsachen bereitsgründlich behandelt, doch nicht für alle Kreise und nirgendsnach Geschlechtern geordnet. Nach meinen unzureichendenInformationen erwarben sie sehr selten Ritterlehen, aberim Umkreis von drei Wegestunden war ihr Besitz an Güternsehr erheblich. In der Nähe von Münster gehörten z. B.dazu das Haus Lütkenbeck, Haus Sentmaring und Neving-hof. Dieselbe Neigung zu Landbesitz ergriff auch die neueHonorationenschicht, die meist aus fürstbischöflichen Beamtenhervorging und zum Teil in den neuen Beamtenadel auf-genommen wurde. Das „Wochenendhaus" war bei den mitdem Boden verwachsenen Münsteranern längst eine Selbst-verständlichkeit.

Täusche ich mich nicht, so hat der Erbmännerprozeß, derwegen der Zulässigkeit zum Domkapitel von 1557 —1715geführt wurde, erheblich dazu beigetragen, sie der Bürger,schaft zu entfremden'. Sie wollten dem Landadel gleich-gestellt werden, nicht als Bürger gelten. Sie mieden jetztihre einstige Vorzugsstellung. Bernd Droste-Hülshoff warl 618 der letzte Bürgermeister aus ihren Reihen. Sie wurdenin normalen Zeiten für sich und ihre Höfe jeder Dienstpflichtentbunden, leisteten auch, gleich dem Landadel, keinen Bürger-eid mehr. Auch im Dienste der Landesherrn spielten sie keineRolle. Ihr Sieg in dem Prozesse kam zu spät. In der„hochlöblichen Ritterschaft", einem Glied der Landstände desFürstentums, finde ich 1784 nur die Freiherrn von Kerkerinckund von Droste-Hülshoff.

Noch ist mit wenigen Worten ein Amt zu nennen, dasvom Bischof ursprünglich an Nichtbürger verliehen wurde,

' Ich durfte Hövels demnächst erscheinende Arbeit über „Mlin<stersche Bürger<Bü'cher" dankbar benutzen.

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