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delte sich dabei auch um die Türme des Bispinghofes. An-fang 1278 kam es zu einer Sühne mit der Stadt". DerBischof mußte nachgeben. Die Türme auf dem BiSpinghofwurden, gleich den anderen Türmen, in die Wacht der Bürgergegeben. Sie sind dann verschwunden. Alles, was außerdemvertraglich bestimmt wurde, anzuführen wäre nur nötig, wollteich eine Verfassungsgeschichte von Münster schreiben. Docheines möchte ich an dieser Stelle aufklären. Es kann nichtzweifelhaft sein, auf welchem Wege die Bischöfe in den Besitzder Grut gelangt waren, die im gleichen Vertrage unter Vor-behalt einer Iahresrente von 40 Mark Silber für dasDomkapitel an die Stadt überging. Die Grut - die Her-stellung der Bierwürze, des Konservierungsmittels für dasGrutbier, war ursprünglich „Regal". Für das BistumUtrecht ist die königliche Verleihungsurkunde erhalten. Esist kaum zweifelhaft, daß auch für Münster die Reihe gilt:König - Bischof - Städte".
Trotz der Wehrlosmachung des Bispinghofes blieben dieBewohner und neun bis zehn Burgmannssitze erhalten undbehaupteten ihre Freiheit von allen städtischen Lasten bis zurpreußischen Zeit. Es ist ein echt mittelalterlicher Vorgang.Die Herren treffen eine neue Einrichtung, ihr Zweck wirdaufgegeben, aber die Personen, welche ihn zu erfüllen nötigwaren, behalten ihre Rechte. So ging es oft im ganzen Reiche.Alle die Burgen der Dienstmannen verstärkten zunächst dieMacht ihres Dienstherren, dann aber mehrten und sicherten siedie Stellung ihrer Bewohner. Das Burgmannlehen gewährteeine entfernte Aussicht auf den Eintritt in die Ritterschaftund damit in die Landstände. Die Zahl der Burgmannsitze
" Westfälisches Urkundenbuch 3, Nr. 1835.
« Al. Schulte, Vom Grutbiere. Annal. d. hift. Vereins f. d.Niederrhein, Bd. 85 (1908).
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