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Von der Neutralität Belgiens
Entstehung
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Um Europas Lage zu sichern, wurde die Neutralität geschaffen,keineswegs in dem besonderen Interesse des neuen Königreiches,sondern in dem des allgemeinen Friedens.

Die Mächte, die die Neutralität Belgiens verkündeten, verpflich-teten sich, niemals sein Gebiet zu verletzen; aber zu gleicher Zeitberaubten sie es eines der Rechte, die allen souveränen Staaten zu-stehen, des Rechtes der Allianzverträge, und legten ihm eine Pflichtauf, sein Gebiet zu verteidigen, das zu erfüllen, was das Protokollvom 20. Dezember besagt:Den Teil, der ihm von den Verpflich-tungen für das Königreich der Niederlande in den Verträgen von 1814und 1815 zufällt."

Weiter behielten sich die Mächte durch die Garantie, welche sieder belgischen Neutralität bewilligten, das Recht vor, an der Ver-teidigung teilzunehmen."

Verpflichtung der Großmächte Belgien im Falle eines Angriffes Mi,schützen besteht nicht. Eine Pflicht, von diesem Rechte Gebrauch %umachen, spricht der Neutralitätsvertrag nicht aus.

Wie weit weicht das Bild der Neutralität, so in seinen wesent-lichen Zügen festgestellt, von der Vorstellung ab, die sich viele unsererMitbürger von ihr machen.

So haben unsere Vorfahren von 1830, die sich besser von denFolgen, die die Neutralität nach sich zog, Rechnung gaben, weit davonentfernt, sie als eine Gunst zu begrüßen, als eine Last auf sich ge-nommen.

Sie beraubt unser Land eines namentlich für einen sch'wachenStaat kostbaren Rechtes, das außerhalb Stützen zu suchen, besondereBande mit anderen Staaten unter bestimmten Umständen zum gegen-seitigen Vorteile beider Teile einzugehen.

Sie legte ihm die Pflicht auf, die Verpflichtungen zu erfüllen, dieder Vertrag von Wien dem alten Königreiche der Niederlande auf-erlegt hatte.

Wer wird behaupten, daß diese Verpflichtungen nicht darin be-stehen, mit den Waffen gegen einen Angriff, wo immer er herkommtund was seine Ursache ist, das Werk der Diplomatie zu verteidigenund diese Barriere aufrechtzuerhalten, die ohne Zweifel gegen die

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