Die Verteidigung der Neutralität und ihres Nutzens führtenalle, die in London an dem Werke beteiligt gewesen waren,nun selbstverständlich dadurch, daß sie die Bedeutung derNeutralität herausstrichen, einzelne indem sie übertrieben.Lebeau und Devaux traten für den Verteidigungskrieg imweitesten Umfange ein, weiter ging schon van de Weyer,indem er Anteil an einem Prinzipienkriege für zulässig er-klärte, und Rogier las gar die Zulässigkeit eines Angriffskriegesaus den Paragraphen heraus. Aber mit Recht sagt Descamps' über Rogiers Gedanken, sie seien von äußerster Kühnheit 2 ).
Mit 126 gegen 70 Stimmen wurden die 18 Artikel am9. Juli 1831 angenommen und damit erhielten sie für Belgiendie bindende Gewalt. Man wird wohl in der Annahme nichtfehlgehen, daß der Gesetzgeber die Defensivkriege für zu-lässig hielt.
An einem Angriffskriege oder Prinzipienkriege hat Belgiennicht Anteil genommen, die kluge Regierung Leopolds I. hütetesich vor allen Konflikten.
Wie blühte Belgien empor! Glückliches Land im Schutzeder Nachbarn!
Die Auffassung der Neutralitätsrechte und Neutralitäts-pflichten hat sich, seitdem Belgien zu einem Volke von 7 1 /» Mil-lionen herangewachsen war, seitdem König Leopold II. zu-nächst eine private Kolonie begründete und dann der neutraleKongostaat in Belgien einverleibt wurde, seitdem die Friedens-bestrebungen mit all ihren Illusionen stärkere Ausbreitunggewannen, erheblich verschoben. Der Geist der Belgier sieht
2 ) a. a. O. 201.
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