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zu, um der erregten Begehrlichkeit Frankreichs Zügel anzu-legen as ).
Was Belgien anbelangt, will ich mich der Worte eineshochangesehenen Belgiers bedienen, der noch vor wenigenJahren Minister war: „Man nahm (von Seiten der Konferenz)die Unabhängigkeit wie eine notwendige Tatsache an. Mangab der Neutralität den Charakter einer dauernden Einrichtungdes öffentlichen Rechtes Europas und man machte aus dieserRegierungsform, die Belgien annahm und die Mächte ver-bürgten, die conditio sine qua non der Zulassung desbelgischen Staates in die große Familie der Nationen" ").
Man gab Belgien die Neutralität — ein herrliches Ge-schenk — nicht ohne dem werdenden Staate die Pflicht aufzu-legen: in keiner Weise der anderen Staaten innere oder äußereRuhe zu berühren. Das war die ernste Pflicht, die Belgien aufsich nahm. Auch Talleyrand hat diesen Satz mitunter-schrieben, ihm zuliebe fügte man den Vorbehalt hinzu, unterVorbehalt aller Rechte Dritter wolle man noch untersuchen,ob die Wohltat der Neutralität auf andere benachbarte Länderausgedehnt werden könne.
Die für ewige Zeiten festgestellte Neutralität Belgiens warfür Preußen die Beschützung seiner Besitzungen auf demlinken Rheinufer, England bewahrte es vor einem französi-schen Antwerpen, Österreich und Rußland wurden von einermomentanen Friedensgefahr befreit, Preußen und Englandaber wurden einer ihr Leben tief bedrohenden Qefahr ledig.Die Neutralität söhnte Belgien mit dem alten Europa aus, in
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38 ) A r n e t h a. a. 0. 2, 105.**) Descamps, Neutralitö 162.
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