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Von der Neutralität Belgiens
Entstehung
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entstand ein dichter Gürtel von kleinen Festungen und Forts fast 50 an der Zahl, für die Holland die Friedensgarni-sonen stellen sollte. Wie Frankreich seinen Festungsgürtelseit Ludwig XIV. hatte, so sah man nun auch von dem fran-zösischen Boden zu einem Festungsgürtel hinüber. ImKriegsfalle sollten die beiden Großmächte die Kordonstellungausfüllen.

Ausdrücklich war dieses Besatzungsrecht für den Falleines Krieges gegen Frankreich geregelt. Ganz Europa, nichtmehr wie einst nur die Niederlande, wollte sich durch diesenFestungsgürtel gegen die immer wieder hervorbrechende An-griffslust Frankreichs sichern.L'Stablissement d'un juste6quilibre en Europa, en limitant d'une maniere stable la fron-tiere nord de la France." Luxemburg ward als zum deutschenBunde gehörig eine Bundesfestung mit einer preußischen undniederländischen Besatzung.

Das Nähere regelte der Aachener Kongreß durch einProtokoll vom 15. Nov. 1818. Der ganze linke Flügel derweiteren vorderen Front sollte im Bündnisfalle von Preußenbesetzt werden, nicht allein die Maasfestungen Huy, Dinantmit Namur, sondern auch Marienbourg und Philippeville sowieCharleroi an der Sambre. Ein gleiches Recht sollte Englandhaben für Ypern, Nieuport, Ostende und Termonde 6 ).

aber niemand in den Sinn kommen, den Niederlanden ein Drittel desAnteils an den Leistungen im Kriege zuzusprechen. So steckt indiesem Drittel Geld, das Preußen, Deutsche, Engländer u. a. beiBelle-Alliance mit ihrem Blute erworben hatten.

6 ) Gegen die Besetzung von Antwerpen und Tournai durch dieEngländer und Lüttichs durch die Preußen hatte der König der Nieder-lande Einspruch erhoben.

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