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Zwölftes Buch. Münzen, Maße und Gewichte. § 124
1111
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m
n |s
1
I
n
Goldwert in deutscher
Jahre
Goldgenalt
Reichswährung
1385
3,396
Gramm
9,48 Mark
1400
3,322
»
9,27 „
1404
3,322
7t
9,27 „
1410
3,248
77
9,06 „
1417
2,953
77
8,23 „
1423—1464
2,777
77
7,95 „
1465
2,696
77
7,52 „
1477
2,647
77
7,39 „
1480—1533
2,527
77
7,05 „
Diese Liste vermag in etwa den Schlüssel zu geben, mit dem man einemittelalterliche Summe von rheinischen Gulden in den modernen Gold-wert umrechnen kann; wodurch freilich nicht auf die veränderte Kauf-kraft des Goldes Rücksicht genommen ist.
Die Gesellschaft führte die Goldrechnung auch unterhalb der Einheitdes rheinischen Gulden durch. Zwar ließ sich da keine Goldmünze mehrverwenden, die Silbermünzen waren lokal verschieden und in ihremWerte sehr unzuverlässig. So gab mansich denn dadurch einen Ersatz, daßman die altüberlieferte, rechnerisch sehr brauchbare ältere Einteilungder Münze auf die Unterabteilungen des Guldens verwendete. Es entsprachihr keine Münze, ich habe wenigstens keine gefunden, die sich sklavisch anden Guldenfuß genau anschließend die alte Münzeinteilung verwendethätte. Man übernahm also, indem man den Gulden dem Pfunde (&) gleich-setzte, dessen Einteilung in 20 Schillinge (ß) zu je 12 Pfennigen (^), sodaß man nach Zwanzigsteln und Zweihundertvierzigsteln rechnete. DieWorte ß und ^ sind Bezeichnungen für die beiden üblichen, durch2 (3), (4), 5 (6) teilbaren Divisoren des Guldens V20 un< i 1 lno-
Daß dem so ist, beweist einmal die Rechnung, die 1479/80 für dasGelieger in Nürnberg und auf den Frankfurter Messen geführt wurde(Nr. 64), wie eine Reihe von Angaben, die sich auf die Rechnung inRavensburg selbst beziehen, so vor allem die aus dem Wertbuche stam-menden Listen und die Verzeichnisse der Schuldner und Gläubiger(3, 44—51).
Da bei einem Großgeschäfte der Handel nicht allzuoft in die Sphäreder kleinsten Zahlungen gelangt, war eine solche Rechnung möglich.Sie allein kann aber kaum von einer Firma gehandhabt worden sein,wenn das Pfund Weinbeeren zu dem Satze von 17 ^ für das Pfundausgeboten wurde, so mußte der Käufer wissen, daß diese 17 ^nicht eine effektive Münze waren, sondern 17 / 240 des effektiv vor-handenen rheinischen Gulden. Es muß ein allgemeiner Gebrauch ge-wesen sein.
Dabei blieb aber die Notwendigkeit bestehen, die kleineren Ausgaben,wie etwa die Ausgaben für Boten, in der Ortswährung auszuführen undin Sammelkontos zu buchen und deren Schluß summe dann in Goldumzurechnen. So ist in Ravensburg ein solches Sammelkonto in Ravens-burger Währung (1 fl = 35 ß) erhalten (3, 35).
Die Rechnung der anderen Gelieger wurde aber in der ortsüblichen,dem internationalen Handel am nächsten stehenden Münze gehalten,so daß hier über diese Währungen das notwendigste gesagt werden muß
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