Privilegien für die Gesellschaft und die Deutschen
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er der Gesellschaft ein Jahr freier Frist für den Fall, daß er ihrdiesen Salvacondotto aufkündige, von dem Tage der Mitteilungan die Gesellschaft solle dieses Jahr de contramando laufen. 1 Daswar eine große Sicherung der Eavensburger. Ob sie lange be-standen hat, ist sehr zweifelhaft; denn in dem herzoglichen Geleit-briefe von 1490 fehlt diese Formel. 2 Man könnte bei diesem Privi-legs annehmen, daß die darin genannten Onofrius Humpis, Petervon Watt (von St. Gallen) und Georg Fütterer (von Nürnberg) alleder Eavensburger Gesellschaft angehört hätten, allein eine solcheAusdehnung auf zwei andere große Geschäftsleute halte ich fürwenig wahrscheinlich.- Auch gegen die Schuldner der Eavens-burger Gesellschaft erließen die Herzöge Mandate. Zwei derselbenvon 1493 und 1530 sind erhalten. 3
Die Handelspolitik der Visconti und Sforza war den deutschenKaufleuten allgemein sehr geneigt, besonders begünstigten sie denDurchgangsverkehr nach Genua. Wir kennen mehrere Eeihen vonallgemeinen Privüegien. Die von den Visconti erlassenen Provi-siones Januae von 1346 4 galten abgeändert bis mindestens 1389, ssie sahen einen niedrigen, nach Warengattungen abgestuften Zoll-tarif vor, der später auf allen Durchgangsverkehr ausgedehntwurde. Das Statut gab weiter den deutschen Kaufleuten die sehrwertvolle Zusicherung, daß Eepressalien gegen den einzelnen Kauf-mann nur dann erfolgen sollten, wenn er selbst der Schuldner oderdessen Bürge sei.
Als Kaiser Siegmund 1422 die Handelssperre gegen Venedig ver-suchte, haben die deutschen Kaufleute bei dem Herzoge FilippoMaria neue Privilegien erreicht, welche auch die Bitten der Deut-schen enthalten. 6 Für aus Deutschland eingeführte oder dahinausgeführte Waren erreichten sie die Gleichstellung mit den Bürgerndes Kaufs- oder Verkaufsortes, für Transitgut hatten die deutschenKaufleute Nachlaß der Hälfte erbeten, sie erreichten ein Drittel.Unter den weiteren sehr günstigen Bedingungen ist besondershervorzuheben, daß die Einrichtung eines Fondaco seitens derHerrschaft genehmigt wurde. Man kann nur urteilen, daß derHerzog sich außerordentlich entgegenkommend zeigte. Diese Privi-legien wurden von den nachfolgenden Herrschaften bestätigt, zu-letzt 1466. 7
Der Plan eines Fondaco kam nicht zur Ausführung, die Bittewurde aber 1472 durch den Maüänder Taddeo de' Busti erneut, undhinter ihm standen acht Deutsche, von ihnen sind je zwei leicht alsFütterer von Nürnberg und Fugger von Augsburg festzustellen,wer aber sind Pandolfo Henrico Franzo, Giliolo Franzo und Jacomo
1 Vgl. den Wortlaut des Salvacondotto bei Heyd 70 und den Bericht derMaestri delle entrate an den Herzog, ebenda 69. 2 Heyd, S. 73. Watt wohlstatt "Rat zu lesen. 3 Schulte 2, 60. 4 Schulte 2, Nr. 191. 248. 5 Ebenda 2,Nr. 249. « Schulte 2, 99—101. ' Schulte 1, 557 f.
Schulte : Gesch. d.Ravensb. Handelsges. I. 16