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1 (1923)
Entstehung
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Erstes Buch. Entstehung der Gesellschaft. I. Kapitel. § 1

Ich habe mir die Listen bis 1520 ziemlich zusammengestellt, ichfinde unter ihnen keinen, der nicht zum Esel oder doch zum Ballengehört haben könnte. Ein weiteres demokratisches Element wardie Gemeinde, welche, an Sonntagen berufen, über manche Dingeentschied. Die Stadt stand also unter der Verwaltung aristokrati-scher Elemente und erlebte keine Zunftrevolutionen, wenigstenswissen wir von solchen nichts. Die bewegtesten Zeiten waren diedes starken Zuganges, der Ausdehnung der Stadt von 1347 bis zumEnde des Jahrhunderts. Es waren die fruchtbaren Jahre, aus denendie Aufzeichnung des Stadtrechtes stammt, wie jene Organisationder Stadt, die im wesentlichen standhielt und Geschlechter undHandwerker aussöhnte. Ganz im Gegensatz zu Konstanz, wo dieEevolutionen den Fernhandel und allem, was ihm diente, schwerenSchaden taten, steht Eavensburg da. Die Geschlechterherrschaftwar ja auch in anderen Städten für den Pernhandel die beste Ver-waltungsform.

Eavensburg war ein ruhiges Gemeinwesen, und damit war es zumSitze eines kaufmännischen Großunternehmens wie geschaffen.Der Stadt gelang es, von den Königen und Kaisern große Privi-legien zu gewinnen, doch nicht im gleichen Ausmaße wie Nürnberg.Die Freiheit von fremden Gerichten drängte schließlich auch denLandvogt aus dem Vollzug der peinlichen Strafen, von Friedrich IV.erreichte man, daß die Appellation nur zulässig blieb, wenn derAppellant einen Eid leistete, daß er keine Verzögerung erstrebe;bei Geldschulden, die klar erwiesen, ward jede Berufung ausge-schlossen. 1

Von den königlichen Eechten gingen der Eeif (das Eichrecht fürTextilwaren) und das Eichamt sehr früh an den Bürgermeister bzw.die 1 Stadt über, den Zoll gewann sie 1370, die Münze um 1400 undauch die Wage, dazu kam am Ende des 14. Jahrhunderts dasoberste Forstamt im Altorfer Walde. Auch der Jahrmarkt wurde1400 auf 14 Tage erstreckt und hätte eine Messe werden sollen.Den Wettbewerb Altorfs verhinderte die Stadt, die dortigen zweiWochen- und Jahrmärkte hob Friedrich III. 1464 wieder auf. Mangewann viel. Aber Zollbefreiungen, wie sie Nürnberg im reichstenMaße erhielt, errang die Stadt nicht.

Auch nach der kirchenrechtlichen Seite deckte sie sich. Bei demgroßen Verkehre kamen manche Exkommunizierte nach Eavens-burg, dann mußten die Kirchen geschlossen werden. Im Schismaerreichte man die Befreiung davon. 2 Auch im weltlichen Eechteward das Heimen von Leuten, die der Acht verfallen waren, 1396erreicht. Die Exkommunikation in Gerichtssachen wurde einge-schränkt auf Eherecht, Zehntrecht, Meineid; nicht jedoch wurdegewährt, daß über Zinsen nur dann vom geistlichen Gerichte

1 Chmel, Eegesten Friedrichs IV., 7239, 7512. '

2 Eegesten der Bischöfe von Konstanz (Bieder), Nr. 7677.

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