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dem, wie der ungenannte Lobredner des Willigis, Heilige undTugendmuster, nicht Geschichte schreiben, sondern erbauen. —
Je kleiner aber die Zahl der konkreten Einzelzüge ist, dieuns die Überlieferung über Willigis bietet, um so mehr ver-dienen dieselben Beachtung.
Wie Thietmar berichtet, vergafs der Erzbischof nach Artgewöhnlicher Emporkömmlinge nicht diejenigen, welche ihm denWeg von der Bauernhütte in die königliche Kapelle und vonder königlichen Kapelle auf den ersten Erzstuhl des Reiches ge-bahnt hatten. Als sein Pflegevater Volkold von Meifsen vonden Tschechen vertrieben wurde, nahm er ihn mit den höchstenEhren in Erfurt auf 1 . Gleich dankbar zeigte er sich gegenüberdem Kaiserhause. In einer Zeit, in der politischer Gesinnungs-wechsel nichts Seltenes 2 und Meineid etwas Alltägliches war 3 ,in der die Bischöfe sich ebensowenig durch Treue gegen dieDynastie auszeichneten, wie die Laiengrofsen, hielt er unentwegtfest an dem rechtmäfsigen König. Es ist nur ein anderer Aus-druck derselben Gesinnung, wenn er in dem AschaffenburgerSchulrecht die Fürsorge für die armen Schüler den Oberen be-sonders einschärft 4 , wenn er armer, aber begabter Jünglinge —wie des Verfassers der kleinen Lobrede — sich väterlich an-nahm 8 . Auch hier hat, wie so oft, die Sage die Rolle einesAnwalts der Gerechtigkeit übernommen. Wenn später dieBettelmönche, freilich ohne jede sichere Kunde von ihm, aufden Kanzeln erzählten, er habe, um seiner Herkunft immer ein-gedenk zu bleiben, die Wände seines ßetgemachs mit Rädernbemalen und dazu die Inschrift anbringen lassen: Willigis, Willi-gis, gedencke, wanne du kommen bis, so ward zu Nutz undFrommen vieler Geschlechter ein wirklich ihm eigener Charakter-zug gebührend verherrlicht. Solche dankbare Gesinnung iststets der Ausflufs eines treuen, beständigen Gemüts. „Was erversprach," rühmt der Ungenannte, „das hielt er. Die Wohl-thaten, die er spendete, waren für den Empfänger ein sichererBesitz. Gleich als ob derselbe daran einen Erbanspruch hätte,konnte er sich ihrer erfreuen. Denn er war heute derselbe wiegestern 7 ; so gleichmäfsig wie der Ausdruck seines Gesichts, so
1 Thiet. IV, 6 (5).
2 Lampreeht II S. 182.
3 cf. z. B. die Klage im Hofrecht des Burchard über die periuriain der Wormser familia, die keineswegs verkommener war, als derDurchschnitt der Bevölkerung. Constit. Imper. I, S. 641 § 12.
4 cf. oben Kap. III, Abschnitt 2.
6 S. S. XV, 744, cap. III. Eemunerator certissimus reddat illi cummagnifica pietate magnificam partem misericordiae mihimet impensae.Insuper dignetur misericorditer reddere quod paterno more omnibussuis volebat fidus atque benevolus esse.
« Euler S. 6.
' S. 745 Z. 3.
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