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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
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andern Gründen, z. B. als erstes Wort des Titels, zum Ordnungs-wort gemacht wird.

§ 28.Zu 8c (8. 16):

Ein zum Ordnungswort gewähltes Substantivum wird stetsim Nominativ herausgesetzt.

§. 29.

Zu 2f (S. 16):

Ist ein als Ordnnngswort in Frage kommendes Substantivum

lediglich Attribut eines Eigennamens, so ist der letztere als

Ordnungswort zu wählen; überhaupt erhält im Zweifel ein im

ersten Satze des Titels befindlicher Eigenname den Vorzug.

§ 30.Zu 2 h (S.):Für das Ordnungswort ist, soweit es nicht Eigennameist. die moderne Schreibweise anzuwenden.

§. 81.Das mittlere Feld B unter dem Striche, das Hauptfeld, istfür die Titelkopie bestimmt Für diese gelten folgende besondernRegeln:

§ 32.

Worte wie: herausgegeben von, übersetzt, edidit, recensuit,2. Auflage, 2. Ausgabe und ähnliche sehr häufig wiederkehrendeBezeichnungen werden abgekürzt gegeben: hsgg. v., übs., ed., rec,2. A., 2. Ausg.

§. 33.Das Ordnungswort wird unter allen Umständen im Text desTitels wiederholt.

§. 34.

Der Text des Titels beginnt dicht unter dem Striche; Ein-rücken der Zeilen ist weder zu Beginn noch im weitern Verlaufe

des Titels zulässig.

§. 35.Nach dem eigentlichen Titel mit Einschluss der Bezeichnungder Ausgabe folgen die übrigen wesentlichen bibliographischenAngaben, und zwar in der nachstehend festgesetzten Reihenfolge:

HR£'^v*sIB