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Die Stadtbibliothek in Köln : ihre Organisation und Verwaltung ; Beiträge zu ihrer Geschichte
Entstehung
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niission für Angelegenheiten der Bibliothek, des Museums, derArchive und Monumente sowie für musikalische Angelegenheiten"unterbreitet Nach der Übersiedlung der Bibliothek in den Neu-bau erschien die Einsetzung einer besondern Verwaltung wünschens-wert. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Au-gust 1878 wurde folgendes Statut genehmigt:

Die Einrichtung einer Bibliothekverwaltung.

g. 1.

Zur Verwaltung der Bibliothek, des Archivs und der Samm-lung städtischer Altertümer wird eine besondere Deputation unterder BezeichnungDeputation für die Bibliothekverwal-tun g" eingesetzt.

§!Dieselbe besteht:

1. aus dem Bürgermeister oder dein von diesem dazu be-stimmten Beigeordneten;

2. aus fünf Mitgliedern, welche von der Stadtverordneten-versammlung aus ihrer Mitte oder aus der stimmberech-tigten Bürgerschaft auf die Dauer von sechs Jahrengewählt werden. Scheidet eines dieser Mitglieder vorAblauf der Amtszeit aus, so wird dessen Stelle nur fürdie noch nicht abgelaufene Zeit wieder besetzt. Von denzum ersten Male gewühlten Mitgliedern scheiden beiBeginn des Jahres 1880 und 1882 jedesmal zwei nachdem Lose aus;

.">. aus dem städtischen Archivar.

§. 3.

Die Deputation für die Bibliothekverwaltung entwirft deiiTeil des städtischen Haushalts, welcher die ihr unterstellten Samm-lungen betrifft.

Sie entscheidet über den Ankauf derjenigen Gegenstände,welche den ihr unterstellten Sammlungen einverleibt werdensollen; ferner, vorbehaltlich der Genehmigung der Stadtverordneten-versammlung, über Veräusserungen im Wege des Verkaufes oderTausches sowie über die Verwendung des daraus erzielten, inder Jahresrechnung besonders aufzuweisenden Erlöses; endlichbestimmt sie die Höhe des Schaden-Ersatzes, der für verlorene