524 Erste Berathung im Plenum.
einer Aeußerung des Herrn Abgeordneten von Nuß hervorzugehen, als werfe er mirvor, ich Hütte über die Einrichtungen der katholischen Kirche gelacht. Ich lachtenämlich einmal über eine Bemerkung von ihm. Darauf erwiderte er mir: wenn derAbgeordnete Bar die Lehren meiner Kirche nicht glaubt, so hat er doch nicht darüberZu lachen. Ich bitte aber, den historischen Hergang ins Auge zu fassen. Der HerrAbgeordnete von Büß sprach davon, daß, wenn er für die Abschaffung der kirchlichenGerichtsbarkeit hier in diesem Saale wirke, ihn die Exkommunikation treffen müsse,Mir schien es in das Gebiet der Komik zu gehören, wenn in diesem Saale dieFurcht vor einem römischen Bannstrahle überhaupt bei unserer Berathung inErwägung gezogen wird;
(Unruhe im Zentrum)
es wird nun und nimmermehr ein deutscher Abgeordneter davor zurückschrecken.
Eine andere Bemerkung wollte ich mir" noch erlauben, ebenfalls als eineErwiderung auf eine persönliche Bemerkung, die mich nicht allein, sondern meineLandsleute zusammen betroffen hat. Der Herr Abgeordnete von Büß sprach davon,daß wir in Baden über das Nimium der Einheit uns jetzt schon zu beklagen hatten.Ich erwidere ihm, daß wir Badener fern sind von jeder Reue über das, was einedler Fürst und seine Kammern opferbereitwillig auf dem Altar des deutschen Vater-landes dargebracht haben.
Präsident: Ich muß hier den Herrn Redner unterbrechen. Die Bemerkungüberschritt die Grenzen einer persönlichen Bemerkung.
Abgeordneter Bär (Offenburg): Der Redner ist zu Ende.
Präsident: Der Herr Abgeordnete Dr. von Büß hat das Wort zu einerpersönlichen Bemerkung.
Abgeordneter Dr. von Büß: Dem Herrn Abgeordneten Bär gebe ich voll-kommene "Freiheit, zu lachen. Was er über das Matz der Einheit sagte, meine Herren,so weiß auch ich zu würdigen, was ein patriotischer Fürst gethan hat. Aber dieMeinung der liberalen Partei in Baden ist nicht die Meinung des badifchen Volkes,— das wird man sehen und hören.
Präsident: Meine Herren, ich habe jetzt zu fragen, ob der Entwurf einerCivilprozeßordnung und eines Einführungsgesetzes zu derselben an eine Kommissionzur weiteren Vorberathung verwiesen werden soll. Auch hier glaube ich gleich dieFrage stellen zu können, ob der Entwurf einer Civilprozeßordnung und eines Ein-fuhrungsgesetzes zu derselben an die Kommission von 28 Mitgliedern verwiesen werdensoll, der oas Gerichtsuerfassungsgesetz überwiesen worden ist.
(Pause).
Widerspruch gegen diese Fragestellung wird nicht erhoben.
Ich ersuche diejenigen Herren, welche den Entwurf einer Civilprozeßordnungund eines Einführungsgesetzes zu derselben der Konimission von 28 Mitgliedern,welche für das Gerichtsuerfassungsgesetz bestellt worden ist, zur weiteren Vorberathungüberweisen wollen, aufzustehen.
(Geschieht.)
Das ist die Mehrheit; der Entwurf geht also an diese Kommission von 28Mitgliedern.