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es in christlicher einfalt noch zur zeit für ein dienlichs, be-quemliches und Gott wolgefelligem frieden unabbrüchlichesmittel, wenn ermelter Euwer reynen kirchen ministri und die-ner im wort Gottes unverdechtigen universiteten, hochschulenundt theologischen faculteten bey denselbigen, als da sindtTübingen, Marburg, Strassburg beneben dergleichen anderensich sistirten, mit deren theologen von den vornembsten undstreitigen artikelen in der forcht Gottes conferierten und auffbeschehene solche underredungh öffentliche gnungsame testi-monia oder zeugniss ihrer reinigkeit in der lehr und das siekeinerley Gottes wort und Religionsfrieden zuwidrigen secten,sondern im grundt der Augspurgischen Confession zugethanweren, begerten und jederzeit auf begehr und gebühr auffleg-ten. Neben diesem bedeucht uns gleichfals kein undienlichmittel euwer unschuldt ans licht zu bringen wenn hier nechsteuwere reine prediger eine kurtze Confessiunculam vom abent-mall des herrn in christlicher einfalt aus grundt göttlicheswort undt den Worten des abentmalls verfasset und öffentlichemdruck undergeben hetten.
Da es aber gleichwol von nötten sein wolte, das sie aufsolche Ursachen der publicirung einer solchen confession be-dacht weren, welche ein erbar radt zu Aach nicht als gegensich gesetzet mit bestandt erachten können, sonder dermascnbeschafft weren, das sie ohn sonders unglimpf zu den zweckzielten, nemlich das die unschult Ewer reiner gemein bekandtwurde, obschon nicht eben also expresse und deutlich gesetzetwurde, zweifelte uns nichts, hierdurch als durch ein schein-lichs medium ewerer kirchen diener undt deren zuhörerreinigkeit in der lehr dermassen bekant werden möchte, dasdie christliche und imgrundt der Augspurgischen Confessionzugethane churfürsten und stende hinfuro auch desto sicherersich ihrer annehmen durften, undt da je etwa wider die imReligionsfrieden verbottene secten obermelts mandatum solltevolnzogen werden, doch Ewer gemein, als die nicht verbottenelehr führeten sondern der reinickeitt ihrer lehr offtermals zeug-