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1 (1886) Zur Kritik sagenhafter Beziehungen Karls des Großen zu Aachen. - Die lutherische Gemeinde zu Aachen im Laufe des 16. Jahrhunderts
Entstehung
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sich das Consistorium gegen Trunk, Zänkereien und Schlä-gereien. Bei Vergehen wider die Sittlichkeit erfolgte inder Regel Ausschluss vom Abendmahl, bis das Aergernissdurch öffentliches Bekenntniss gesühnt war. Von diesemGrundsatze wich man selbst dann nicht ab, wenn der Feh-ler durch nachfolgende Eheschliessung gemildert wurde. Ge-gen solche Glieder der Gemeinde, die trotz mehrmaligerErmahnungen von ihren Vergehungen nicht abliessen, kamder Kirchenbann in Anwendung, durch welchen der vonihm Betroffene von der Theilnahme an allen gottesdienst-lichen Handlungen und möglichst auch vom übrigen Ver-kehr mit der Gemeinde ausgeschlossen wurde, bis er durchöffentliche, vom Prediger zu bestimmende Busse die Ge-meinde wieder versöhnt hatte.

Eine höhere Instanz existirte für die Gemeinde nicht.In streitigen Angelegenheiten wurden die benachbartenGemeinden zu Rathe gezogen, auch wohl Gutachten vonden theologischen Fakultäten in Marburg, Tübingen u. a.erbeten, aber die Gemeinde bestimmte im übrigen voll-kommen frei sowohl in Sachen der Lehre als in Sachender Verfassung, sie war mit einem Worte independent.

Natürlich bewegte sie sich aber innerhalb der Schran-ken, die durch ihre Entstehung von Antwerpen aus, durchihre Beziehungen zu den Gemeinden in Frankfurt, Kölnund Hamburg, sowie durch ihren Verkehr mit mehrerenlutherischen Ständen des Reichs und ihren Anschluss andie genannte Confession und Kirchenordnung sich vonselbst ergaben.

3. Stellung der lutherischen Gemeinde zum Reichund zum Rath der Stadt.

Ihre Stellung zu Kaiser und Reich, auf welche ichau dieser Stelle nur kurz einzugehen beabsichtige, suchte