72 I.
nuss bekommen und getban hetten, mit demselbigen mandatokrafft wolgedachts Keligionfriedens verschonet wurde.
Über dies alles könnte eben zu vorgedachtem ziel undtende einer under eweren orthodoxis und reinen lehrern einepredigt vom heiligen abentmall unsers herrn Jesu Christi inewer versamlung halten, nachmals dieselbige, als welche vonden zuhörern beschrieben begert worden wehr, ihnen undanderen zu guthem in den offenen druck gegeben, dabey aberauch dieses von nötten sein wolte, das die ander collegae undtseine mitbrüder in einer prefation oder vorrede sie als Gotteswortt undt Augspurgischer Confession gemess approbieren undalso derselbigen mit hertz und mundt subscribirten.
Gedeuchte diss warlich uns abermall ein solches mediumundt mittel, welches die weinigste Ursache zu einiger ver-bitterungh bey einem erbaren rhat billich geben künde, sin-temall je die Christen, besonders die lehrer zur zeit der nottallermeist schuldig sint, ihren glauben zu bekennen undt'fech'enschaft zu geben der hoffnung, so in ihnen ist: undt wurdedoch nichts destoweniger (doch quo aliud agendo) entlich er-langen, das nemlich durch solche öffentliche im druck pub-licirte predige und drine gethan bekantnus an tag kehme, siekeine andre lehr, dan so in dem hochbedeurten Eeligionsfriedenbefreyet wehren, furtt undt fort zu plantzen begerten.
Undt diese mittel, durch welche, so sie ins werck ge-setzet werden, verhoffentlich ewer reinen und christlichengemein unschuldt und das sie mit keinerley secten beschmeist,an tag kommen könne, haben also auf diesmal E. L. wir aushertzlicher Zuneigung vorschlagen und zu erkennen gebenwollen.
Steht nunmehr bei woll ermelter E. reinen gemeine con-sistorialn, predigern und Vorstehern 1 ), derselbige ein zu wählenaus obgesagten dreyen, welches sie am krefftigsten zu sein
1) 'Vorsteher' in der Aachener lutherischen Gemeinde findeich nirgends erwähnt. Diese Bezeichnung beruht wohl auf einemIrrthum der Verfasser des Gutachtens.