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Die Aufforderung wurde mit der nicht misszuverstehendenErklärung begleitet, wer sich nicht fügen wollte, 'möchtesich an Oerter und Plätze begeben, da er andere Kirchen-ordnungen seines Gefallens finden möchte'.
Engels und Wirich setzten ohne Weiteres ihre Unter-schrift unter den Vertrag, Vietor dagegen that es selbstnach dreimaliger Aufforderung nicht, Da bestimmte dasConsistorium am 6. August 1595, Vietor habe sich allenKirchendienstes zu enthalten, bis er unterschrieben; wolleer sich überhaupt nicht fügen, so möge er obiger Auffor-derung entsprechend nach seinem Gutdünken seine Schritteanderwärts richten. Diese entschiedene Sprache verfehltedenn auch nicht ihre Wirkung: am 13. August schrieb auchJohann Vietor seinen Namen unter den Vertrag.
Doch war seine Unterwerfung nur eine scheinbare.Schon wenige Monate später, am Weinachtsabend 1595predigte Vietor wieder über die Gegenstände, deren Er-örterung auf der Kanzel er zu unterlassen versprochenhatte. Wie vorauszusehen, nahm ihm die Gemeinde diesenWortbruch sehr übel; sie stellte ihn zur Rede und verlangteam 6. Januar 1596 eine endgültige Erklärung von ihm, ober sich den Wünschen der Mehrheit der Aachener Luthe-raner fügen wolle oder nicht; in letzterem Falle werde mansich nach einem andern Prediger umsehen. Vietor weigertesich. Als man dann aber im Consistorium zu seiner Ent-lassung schreiten wollte, zeigte sich, dass sein Anhangdoch stärker war, als man angenommen hatte. Zwar nurvier Mitglieder des Consistoriums, aber unter ihnen dasgeistige Haupt der Gemeinde, Johann Kalkberner, erklärtensich gegen seine Entlassung.
So blieb denn Johann Vietor und mit ihm der religiöseHader in der Gemeinde. Man versuchte zwar, durch An-nahme eines vierten Predigers, des Johann Wilhelmi, derbisher in der Schleidener Gemeinde thätig gewesen warund schon mehrmals in der Aachener Gemeinde das Amt