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1 (1886) Zur Kritik sagenhafter Beziehungen Karls des Großen zu Aachen. - Die lutherische Gemeinde zu Aachen im Laufe des 16. Jahrhunderts
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1. Dezember 1579 zurück und ermahnte die Prediger, sichfriedlich gegeneinander zu verhalten, 'auf der Kanzel wegenAccidens und Substantia 1 ), so zank und irthumb in dergemein anrichten, nichts vorzubringen' und auch sonstkeinen der streitigen Punkte öffentlich zu berühren. Jo-hann Vietor setzte jedoch diesen Einigkeitsbestrebungendes Consistoriums dauernden Widerstand entgegen; ernannte die Aachener Kirchenordnung in wegwerfendsterWeise 'gestückelt und geflickt' und weigerte sich im März1595, das Abendmahl mit den beiden andern Predigernzusammen zu feiern, ja er suchte sogar seinen Anhang inder Gemeinde zu veranlassen, das Abendmahl in Zukunftnicht mehr aus den Händen der Prediger Engels und Wi-rich zu empfangen.

Vietor hatte einen Rückhalt ausser an einem Theileder Gemeinde auch noch an seinen Verwandten in Hessen,von denen sich der schon erwähnte Giessener Pfarrer Dr.Jeremias Vietor mehrmals, so am 2. Dezember 1594 undam 11. März 1596, bei der Gemeinde zu seinen Gunstenschriftlich verwandte. Das Consistorium erklärte aberstets, nichts gegen ihn zu haben, nur solle er nicht immerauf die in Frage stehenden Sätze der Lehre kommen.

Als am 2: April 1595 im Consistorium wiederumKlagen über die Meinungsverschiedenheiten der Predigerlaut wurden, beschloss man, entschieden für Abhülfe Sorgezu tragen. Am 21. April richtete das Consistorium an diePrediger die Aufforderung, einen Einigungsvertrag zu unter-schreiben, durch welchen sie sich zur Vermeidung der solästigen Streitigkeiten und zur Anerkennung der AachenerKirchenordnung in der Form, wie sie vorlag, verpflichteten.

1) Durch Weiterentwickelung der lutherischen Rechtfertigungs-lehre war Flacius dazu gekommen, die Erbsünde als die verdorbeneSubstanz im Menschen festzustellen, im Gegensatz zu VictorinStrigel, der aus dem freien Willen folgerte, dass die Erbsünde nurAccidens der menschlichen Natur sein könne.