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tigen Punkte einander gegenüber standen, lehrt ein Blickauf die im Folgenden geschilderten Vorgänge.
Schon in den ersten Jahren ihres Bestehens, am 1.Dezember 1579, sah sich die Gemeinde veranlasst, einevon gesundem Sinne zeugende Erklärung in dieser Bezie-hung abzugeben, welche die Norm für die Beurtheilungund Behandlung aller spätem an die streitigen Fragen sichknüpfenden Vorfälle wurde. Die Constistorialen empfahlenan diesem Tage, weil c sie mit grossem Schmerze sähen,welch bedeutenden Schaden die Lehre von der Erbsündeunter den Kirchen Augsburger Confession anrichte', ihrenPredigern, auf der Kanzel über diesen Punkt nicht zustreiten, sondern denselben 'nach der heiligen Schrift undder Auffassung Luthers' zu behandeln. Ueberhaupt solltendie Prediger Disputationen über zweifelhafte Lehrsätze mög-lichst vermeiden, um keine Spaltung in der Gemeinde her-vorzurufen.
Der Gesichtspunkt, welcher diese Erklärung veran-lasste, ist nicht zu verkennen. Die Gemeinde war sichbewusst, dass für sie, die sich schon im Gegensatz zu demkatholischen und dem reformirten Bekenntniss sowie imWiderspruch zu dem Reichsoberhaupt befand, Zweiungenim Innern nach Kräften zu vermeiden waren, da sie nurnoch weitere Hindernisse für ihre Fortentwicklung werdenkonnten.
Aber trotz dieser Vorsichtsmassregel blieb sie nichtvon dem unverständigen theologischen Gezänk verschont,das sich in jenen Tagen überall auf den Kanzeln und anden Höfen in unangenehmster Weise breit machte. Inseinen Einzelheiten lässt sich der Streit in Aachen nichtverfolgen, da die wichtigste Quelle für denselben, die Con-sistorialprotokolle, bis zum Jahre 1593 verloren ist. Soweitsich aber seine Entwickelung heute noch verfolgen lässt,versuche ich sie im Folgenden kurz darzulegen.
Am 17. Januar 1593 ereignete sich in der Sitzungdes Consistoriums der folgende Vorfall. Der älteste Prediger