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geben, dass man im Gegentheil nach wie vor glaubte,seine Reise habe vor allem den Zweck gehabt, die Calvi-nisten in Aachen bei gewissen Ständen des Reichs inVerruf zu bringen, konnten schon wenige Tage später dielutherischen Rathsverwandten ihrer Gemeinde berichten. Zueinem formellen und endgültigen Abschluss scheint dieAngelegenheit jedoch nicht gelangt zu sein 1 ); wahrschein-lich trat dieser innere Zwist zwischen den verschiedenenConfessionen zurück, als sich immer mehr als sicher heraus-stellte, dass der Kaiser nicht gesonnen war, in Aacheneinen Unterschied zwischen den Calvinisten und Martinistenzu machen, sondern die Existenz von evangelischen Ge-meinden in dieser Stadt ohne allen Unterschied als unbe-rechtigt hingestellt wissen wollte.
Für die lutherische Gemeinde war das ein voll-kommen unerwartetes Resultat. In der sichern Ueberzeu-gung, dass ihr Anspruch auf Duldung durchaus nicht be-zweifelt werden könne, hatte sie stets eine bedeutendeSympathie für den Kaiser und den katholisch gebliebenenTheil der Aachener Bürgerschaft zu erkennen gegeben.Noch am 28. Mai 1592, als der Kaiser den Aachener Rathzur Entgegennahme des Endurtheils in dem schon so vieleJahre hingeschleppten Processe citirt hatte 2 ), erklärte dielutherische Gemeinde im Gegensatz zu der sonst in denAachener protestantischen Kreisen herrschenden und ineinem sehr detaillirt ausgearbeiteten juristischen Gutachtendes nähern begründeten Auffassung, dass dem Kaiser, nichtder Versammlung der Reichsstände das Recht zustehe, dieRutscheidung in der Aachener Angelegenheit zu fällen.
1) Die erwähnte Relation Kalkberners schliesst mit Verhand-lungen vom 8. April 1590, die zu keinem Resultat führten.
2) Das Mandat ist vom 11. April 1592 datirt; der Termin,an welchem das Urtheil gesprochen werden sollte, war in demselbenauf den 25. August 1592 festgesetzt, doch zog sich die Angelegen-heit noch sechs weitere Jahre hin.