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sucht. Kurz nach seiner Rückkunft, am 29. März, wurdedaher Kalkberner mit seinem Reisebegleiter vor den Rathgeladen, es wurde ihm Mittheilung von dem Verdachte ge-macht, welcher auf ihm lastete, und man legte ihm eineAnzahl Fragen über Veranlassung, Ziel und Zweck seinerReise vor, auf welche er eidesmässig erwidern sollte.Kalkberner zögerte zuerst, dann weigerte er sich, den ver-langten Eid, dass er auf alle an ihn in dieser Angelegen-heit zu richtenden Fragen der Wahrheit entsprechend er-widern wolle, zu leisten. Man bedeutete ihm, sein Ur-theil, falls er auf seinem Widerstand beharre, werde dahingehen, dass er c bei Sonnenschein aus der Stadt und demReich von Aachen verbannt sei'.
Bei dieser Sachlage bat er um Bedenkzeit bis zum3. April, die ihm auch gewährt wurde. Aber selbst daversuchte Kalkberner noch Umstände zu machen, underst auf erneutes Drängen leistete er endlich den ver-langten Eid und gestand dann, aus welchem Grunde erjene Reise unternommen. Am 10. Februar 1590, so er-klärte er, habe der kaiserliche Herold das Mandat desKaisers vom 12. Januar 1 ) öffentlich verlesen, durch welchesdem Rath bei Strafe der Acht befohlen wurde, endlich zuseiner Verantwortung am kaiserlichen Hofgericht zu er-scheinen ; die lutherische Gemeinde habe nicht gewusst, wiesie sich in dieser drohenden Lage benehmen sollte und dess-halb auswärts sich Raths erholen wollen; ausserdem habeer juristische Gutachten über die Rechtmässigkeit oderWiderrechtlichkeit seiner Gefangensetzung hören und sichweiterhin nach dem augenblicklichen Stande, der lutherischenGemeinden in den von ihm besuchten Städten erkundigenwollen.
Dass man auf reformirter Seite nicht annahm, Kalk-berner habe damit alle seine Gründe und Absichten ange-
1) Vgl. Meyer, Aachensche Geschichten S. 492; Haeber-lin, Neueste teutsche Reichsgeschiohte XVII, 412.