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sie andererseits im Reiche an massgebenden Stellen daraufiiufmerksam zu machen, dass sie nicht zu denen gezähltsein wollten, die in Wirklichkeit 'überzeugte und land-kundige Calvinisten' seien, sich aber l unter dem Namender lieben Augsburger C'onfession allezeit zu versteckensuchten'. Die Lutheraner wollten, wie sie sich ausdrückten,verhüten, dass die Augsburger Confession in Zukunft alsc ein Deckmantel vieler Ketzereien' missbraucht und ange-sehen werde und Präventivmassregeln ergreifen, damitnicht das Unheil, welches nach ihrer Ansicht die Refor-mirten durch ihr entschiedenes Auftreten über die Anhängerder neuen Lehre in Aachen heraufbeschworen, auch übersie, die wahren Anhänger der Augsburger Confession,komme.
Anfangs des Jahres 1589 wandten sie sich zu diesemZwecke zunächst um ein Gutachten nach Hessen an diedortigen Vertreter der lutherischen Lehre, den bekanntenZeloten Egidius Hunnius, Professor in Marburg, und zweiin ihrem Bekenntniss mit diesem übereinstimmende Pfarrer 1 ).Sie baten um die Mitthei'ung von Verhaltungsmassregelnin ihrer schwierigen Lage. Die Mittel, welche Hunniusmit seinen beiden Genossen am 30. Mai 1589 der Gemeindezur Abwehr des Verdachtes des Calvinismus anempfahl,liefen darauf hinaus, dass man möglichst offen in Wortund Schrift sich als im Gegensatz zur reformirten Lehrestehend bekennen sollte 2 ).
Es lässt sich nicht feststellen, ob der Rath der Stadtnähere Kenntniss über diesen Schritt der Lutheraner hatteund Stellung gegen dieses Vorgehen nahm. Doch dauertees nicht lange, so gab ihm die lutherische Gemeinde durcheine neue demselben Zwecke dienende Massregel Gelegen-heit, dem unangenehmen Eindruck, den derartige Umtriebeauf ihn hinterlassen hatten und ohne Zweifel hinterlassenraussten, lauten Ausdruck zu verschaffen.
1) Ueber Hunnius und die beiden Pfarrer s. unten S. 52.
2) Vgl. die Beilage S. 68.