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1 (1886) Zur Kritik sagenhafter Beziehungen Karls des Großen zu Aachen. - Die lutherische Gemeinde zu Aachen im Laufe des 16. Jahrhunderts
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38 I.

die Gemeinde dadurch zu fixiren, dass sie des öftern nach-drücklich betonte, sie gehöre nicht zu den Anhängern derreformirten Lehre, sondern bekenne sich voll und ganz zuder reinen und unveränderten Augsburger Confession, wiesie im Jahre 1530 in Augsburg dem Kaiser überreichtworden 1 ). Die Frage, um deren Lösung es sich in Aachenhandelte und durch welche die Geschichte der reforma-torischen Bewegung in dieser Stadt eine allgemeine undprincipielle Bedeutung erhält, war ja die, ob den Reichs-städten wie den übrigen Ständen des Reiches auf Grunddes Augsburger Religionst'riedens das jus reformandi d. h.das Recht zustände, Anhänger der Augsburger Confessionin ihren Mauern zu dulden und ihnen Antheil an der städ-tischen Regierung zu gewähren. Und soviel stand in derThat fest: wenn Kaiser Rudolf IL, wie es eine Zeitlangnicht ganz unwahrscheinlich war, dazu überging, anzuer-kennen, dass die Augsburger Confessionsverwandten in denReichsstädten gleiche Rechte mit dem katholischen Theilder Bevölkerung beanspruchen durften, so konnten sichdie Lutheraner als Anhänger der unveränderten AugsburgerConfession vom Jahre 1530 mit grösserem Rechte daraufberufen, als die Reformirten 2 ), die nur aus dem im Grundegenommen etwas künstlichen Hinweis auf die von Calvinmitunterschriebene und 1556 noch besonders anerkannteveränderte Confession vom Jahre 1540 ihren Anspruch aufden Namen von Augsburger Confessionsverwandten herzu-leiten vermochten. Allerdings konnten sich ja die Refor-mirten darauf stützen, dass noch immer von der Mehrzahlder protestantischen Stände Deutschlands diese veränderteConfession als 'authentische Interpretation' oder als c ver-

1) Das sprach sie auch in der Umschrift ihres Siegels aus.Vgl. die Abbildung bei Schultz Jacobi a.a.O. 1862, S. 80, Tafel IIFig. 1.

2) An Reformirte, nicht etwa an Philippisten ist in Aachen zudenken.