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1 (1886) Zur Kritik sagenhafter Beziehungen Karls des Großen zu Aachen. - Die lutherische Gemeinde zu Aachen im Laufe des 16. Jahrhunderts
Entstehung
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der verschiedenen protestantischen Bekenntnisse noch nichtso stark ausgeprägt war; ihr Charakter war wie der ihresVerfassers ein gemässigt lutherischer. Durch Anordnungeines Consistoriums neben dem Pfarrer näherte sie sichder reformirten Agende, so dass sie, was die Verfassungund die Gebräuche angeht, als zwischen den sächsisch-lutherischen und den reformirten Kirchenordnungen stehendbezeichnet worden ist. In den niederrheinischen lutheri-schen Gemeinden neigte man allgemein der von ihr ange-ordneten im Vergleich zu der sächsischen viel freiemKirchenverfassung zu, so dass dieselbe im Jahr 1G12 vonallen angenommen wurde 1 ).

Die Zweibrücker Kirchenordnung war also seit demJahre 1578 für die Aachener lutherische Gemeinde mass-gebend; wir werden noch sehen, wie sie trotz des spätemWiderspruchs eines ihrer Prediger auf derselben bestand;neben ihr bediente sie sich der den Aachener Verhält-nissen angepassten Hauskirchenordnung, die also als lokaleErgänzung zur Zweibrücker Agende aufzufassen ist.

Die Notwendigkeit einer solchen war nicht zu ver-kennen. War doch der leitende Gesichtspunkt bei derAbfassung der Zweibrücker Ordnung ein ganz anderer, alser in Aachen zutraf. Hier handelte es sich darum, unabhän-gig von der staatlichen Gewalt eine für einen kleinenKreis passende Richtschnur für die kirchlichen Handlungenfestzustellen, während die Zweibrücker Kirchenordnungunter den Augen eines Fürsten entstand, der seinen Unter-thanen eine Norm für die Regelung der gottesdienstlichenGebräuche bieten wollte.

Die Gemeinde zählte damals noch sehr wenige Mit-glieder. Als am 1. September 1577 Geräus den schonerwähnten Brief nach Frankfurt schrieb, nannte er seine

1) Vgl. Goebel, Geschichte des christlichen Lebens in derrheinisch-westfälischen evangelischen Kirche II, 439 ff., 521 ff.