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spielt. Im Sommer dieses Jahres hatte er die erste öffent-liche Predigt in lutherischem Sinne in der Kirche zu t'Kielbei Antwerpen gehalten, später hatte er noch mehrmalsunter grossem Zulauf in der Georgskirche zu Antwerpengepredigt 1 ). Doch hatte auch er beim Heranrücken Her-zog Albas die Flucht ergreifen müssen; er war nachSchieiden in der Eifel ausgewandert, wo sich unter demSchutze der Grafen von Manderscheid-Blankenheim schonseit ungefähr 1560 eine lutherische Gemeinde gebildet hatte 2 ).Die Kirchenordnung, nach welcher sich die Gemeinde inSchieiden richtete, war aber die Zweibrücker Agende; eswar also jedenfalls Mathias Statvelt (dessen Mitwirkungbei der Abfassung der Aachener Haus-Kirchenordnung imEingang derselben erwähnt wird), welcher der AachenerGemeinde den Anschluss an diese Kirchenordnung empfahl.Die Gründe, welche die Gemeinde zur Annahme diesesVorschlages bewogen, liegen nahe. Die Zweibrücker Kir-chenordnung aus dem Jahre 1557, war. wie J. Schneiderneuerdings im Gegensatz zu der bisherigen Auffassungnachgewiesen hat 3 ), aus einer Verschmelzung der Mecklen-.Jrargischen und Neuburgischen Kirchenordnung entstanden.Ihr Verfasser war der zweibrückische Kanzler UlrichSitzinger 4 ), der sie im Auftrage des Pfalzgrafen Wolfgangvon Zweibrücken in den Jahren 1555—1557 zusammen-stellte; sie stammte also aus einer Zeit, wo der Gegensatz
1) Vgl. Kerkhistorisch archief von N. C. Kist und W. MollI, 319-325; Schultz Jacobi a. a. 0. (1863) p. 30.
2) Küllenberg, Geschichtliche Mittheilungen über die evan-gelische Gemeinde zu Schieiden S. 25, 62 ff.
3) Abgedruckt ist dieselbe in Richter, Die evangelischenKirchenordnungen des 16. Jahrhunderts II, 194 ff. Vgl. Schneiderin Dove und Friedberg, Zeitschrift für Kirchenrecht XIX (1883)S. 440 ff.
4) Ueber ihn s. Schneider 1. c. S. 441; Molitor, Vollstän-dige Geschichte von Zweibrücken (1885) S. 201 ff.